Burggraben
Burggraben | ||||||||
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| Basisdaten | ||||||||
| Stadtteil/-viertel | Norden | |||||||
| Erschließungsjahr | vor 1500 | |||||||
| Namensgebung | unbekannt | |||||||
| Historische Namen | Am Burggraben
Burggraft | |||||||
Der Burggraben ist eine Landesstraße (L27) in Norden und liegt im Stadtviertel Norden. Die Straße führt den aus nordöstlicher Richtung kommenden Straßenverlauf der Straße Am Markt in südöstliche Richtung fort, bis sie in die Bahnhofstraße übergeht. Südwestlich grenzen die Fabriciusstraße, die Knyphausenstraße und die Schlachthausstraße an. Nordöstlich Am Alten Siel und die Gaswerkstraße. Gekreuzt wird der Burggraben in seinen südlichen Ausläufern von Am Hafen.
Geschichte
Herkunft des Namens
Ihren Namen hat die Straße von einer Burg bekommen, die im Winkel der Straßen Burggraben und Hooge Riege auf einem vier Diemat großen Flurstück mit einem tiefen Graben außerhalb der damaligen Stadtgrenze lag. Ubbo Emmius unterscheidet zwischen der neuen und alten Burg und schreibt: "...die alte Burg, die sehr nahe bei den Deichen mit der Stadt (Norden) zusammenhing".
Entwicklung
Der Straßenverlauf wurde im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Noch um 1895 verlief er in gerader Linie vom Marktplatz bis zum Norder Hafen und umfasste dabei auch die heutige Schlachthausstraße.[1] Bis zum Neubau der Umgehungsstraße war der Burggraben zudem Teil der Bundesstraße 72. Historische Straßenbezeichnungen sind "Am Burggraben" und "Burggraft".
Gebäude und Plätze
Entlang der Straße befinden sich hauptsächlich Wohnhäuser. Insbesondere jene, die auf der östlichen Straßenseite zwischen Am Markt und Am Alten Siel liegen spiegeln den einstigen Charakter der heute mit Wohnblocks überbauten Siedlung rund um die Kirchstraße und Sielstraße wider. Die Westseite konnte erst nach 1929 nach Fertigstellung des Leybuchtsiels bebaut werden, denn das niedrig gelegene Land war nicht sturmflutsicher. Im Hypothekenbuch ist zu lesen: "Sämtliche Einwohner bey der Burggrafte sind schuldig zu laufen, wohin der Amtsverwalter zu Norden die zu senden nötig findet. Was über 2 Meilen ist, wird ihnen bezahlet, als wenn etwa einer nach Wittmund zu schicken wäre, so wird ihm wegen der dritten Meile das Bothenlohn gegeben".[2]