Altenbürgerlande
Altenbürgerlande | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Gründung | vor 1542 |
| Auflösung | - |
| Rechtsform | Genossenschaft |
| Hauptsitz | keiner |
Die Altenbürgerlande sind ein auf genossenschaftlicher Basis geführter Verband von Interessenten. Die Gesellschaft ist neben der Theelacht und der Leegemoorgesellschaft eine der drei bis heute noch tagenden Norder Genossenschaften. Erstmalig genannt werden die Altenbürgerlande in einem Rechnungsbuch von Gräfin Anna im Jahre 1542, als eine Abgabe von fünf Rheinischen Gulden verbucht wurde, die die Pächter dieses Grundstückes an das gräfliche Haus zahlten.[1]
Gleichzeitig ist der Name Altenbürgerlande synonym für die zur gleichnamigen Genossenschaften gehörenden Ländereien. Nach ihr wurde zudem eine Straße benannt, die über die Ländereien verläuft.
Geschichte
Nach Beendigung der Eindeichung des Süderneulands im Jahr 1556 durch Gräfin Anna von Oldenburg, damals Herrscherin über Ostfriesland, standen umfangreiche, neue Landflächen zur Urbarmachung zur Verfügung. Diese Länder lagen vor der alten Deichlinie und waren teilweise sehr moorig. Die tiefliegenden (= leeg) Moorgebiete wurden später von der Leegemoorgesellschaft verwaltet.
Hinter dieser alten Deichlinie lagen die Altenbürgerlande, die alten Lande (alt im Sinne von vor dem Deichbau) von Bürgern Nordens. Hieraus lässt sich auch die Gründung der Gesellschaft herleiten, die von Norder Bürgern gegründet wurde, die das Weideland, das wie die Gesellschaft selbst auch Altenbürgerlande genannt wurde, bewirtschafteten bzw. bewirtschaften ließen. Die Gesellschafter mussten dafür lediglich eine regelmäßige Pacht an den Grafen entrichten. Zuvor (bis 1578) hatte der Pfarrer der Osterpastorei das Privileg, den wirtschaftlichen Nutzen aus der Verpachtung der Moorflächen bzw. dem Torfabbau zu ziehen.[2] Anders als beispielsweise die Leegemoorgesellschaft zogen die Mitglieder der Altenbürgerlande zunächst selbst direkten Nutzen aus der Bewirtschaftung ihrer Flächen. Eine Weiterverpachtung der Weide oder eines Torfgrabens durch den Einzelnen waren verboten. Erst nach dem Bau der Bahnstrecke änderte sich dies. Auch durch den Ausbau der Chaussee verringerte sich die Anzahl der Weiden. 1955 betrug sie nur noch 22.[3]
Am 27. Januar 1607 wurde die älteste noch erhaltene Dienstvorschrift für den Hirten der Neuenbürgerlande aufgestellt, die aber auch für die Hirten der anderen der insgesamt vier Gemeinweiden Nordens seine Gültigkeit hatte. Von jeher bestand der Zwang, alle Tiere der Gemeinweide (auch Allmende genannt) von einem Hirten beaufsichtigen zu lassen. So kam es, dass die Altenbürgerlande ein Hirtenhaus auf ihrer Gemeinweide nahe Leegemoor errichtete und einen Hirten einstellte. Dieser stand unter Aufsicht des sogenannten Vierten, einem Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Die Neuenbürgerlande befanden sich östlich der Altenbürgerlande, die Grenze verläuft etwa entlang der Bundesstraße. Damit gehören die Neuenbürgerlande zur Gemeinde Lütetsburg.
Die Gesellschaft der Altenbürgerlande ist als Institution bis in die Gegenwart erhalten geblieben und besteht als Traditionsgesellschaft fort. Im Gegensatz zur Leegemoorgesellschaft, die relativ hohe Pachteinnahmen durch die auf ihren Ländereien befindlichen Gewerbebetriebe erzielt, ist die Auszählung der jährlichen Pachteinnahmen - wie bei der Theelacht eher symbolischer Natur. Im Vordergrund steht die Pflege der Tradition und des Gemeinwesens. Jährlich am 25. Januar findet die Abrechnungsversammlung statt, bei der Doornkaat getrunken und ausgiebig gespeist wird.[3] Von 1927 bis 1954 sowie von 1956 bis 1986 fanden diese im Lentzhof statt.[4]
Nach jahrelangen Verhandlungen und trotz Kritik von Tierschützern wurde 2021 mit dem Bau eines neuen toom Baumarktes begonnen. Erstmalig wird damit nun auch die Fläche der Altenbürgerlande gewerblich genutzt.
Verwaltung
Die Aufsicht und Leitung dieser Gemeinweide lag in den Händen von zwei Vierten, im 17. Jahrhundert waren es noch drei Vierte. Sie alle mussten Hausstand und Wohnsitz in der Stadt Norden haben.
Neuenbürgerlande
Das Pendant zu den Altenbürgerlande, die Neuenbürgerlande, lagen östlich der Bundesstraße auf dem Grund der Gemeinde Lütetsburg.
Einzelnachweise
- ↑ Schreiber, Gretje (2006): Norder Gemeinweiden im ausgehenden Mittelalter bis zur Neuzeit, in: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands Jg. 2006 Bd. 86, S. 39-65
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 46
- ↑ 3,0 3,1 Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 46
- ↑ Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 206