Altenbürgerlande: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach Beendigung der Eindeichung des [[Süderneuland|Süderneulandes]] im Jahr 1556 durch Gräfin Anna von Oldenburg, damals Herrscherin über Ostfriesland, standen umfangreiche, neue Landflächen zur Urbmarmachung zur Verfügung. Diese Länder lagen vor der [[Udo-Focken-Deich|alten Deichlinie]] und waren teilweise sehr moorig. Die tiefliegenden (= leeg) [[Leegemoor|Moorgebiete]] wurden später von der [[Leegemoorgesellschaft]] verwaltet | Nach Beendigung der Eindeichung des [[Süderneuland|Süderneulandes]] im Jahr 1556 durch Gräfin Anna von Oldenburg, damals Herrscherin über Ostfriesland, standen umfangreiche, neue Landflächen zur Urbmarmachung zur Verfügung. Diese Länder lagen vor der [[Udo-Focken-Deich|alten Deichlinie]] und waren teilweise sehr moorig. Die tiefliegenden (= leeg) [[Leegemoor|Moorgebiete]] wurden später von der [[Leegemoorgesellschaft]] verwaltet. | ||
Hinter dieser alten Deichlinie lagen die Altenbürgerlande, die alten Lande (alt im Sinne von "vor dem Deichbau") von Bürgern Nordens. Hieraus lässt sich auch die Gründung der Gesellschaft herleiten, die von Norder Bürgern gegründet wurde, die das Weideland, das wie die Gesellschaft selbst auch "Altenbürgerlande" genannt wurde, bewirtschafteten bzw. bewirtschaften ließen. Die Gesellschafter mussten dafür lediglich eine regelmäßige Pacht an den Grafen entrichten. | Hinter dieser alten Deichlinie lagen die Altenbürgerlande, die alten Lande (alt im Sinne von "vor dem Deichbau") von Bürgern Nordens. Hieraus lässt sich auch die Gründung der Gesellschaft herleiten, die von Norder Bürgern gegründet wurde, die das Weideland, das wie die Gesellschaft selbst auch "Altenbürgerlande" genannt wurde, bewirtschafteten bzw. bewirtschaften ließen. Die Gesellschafter mussten dafür lediglich eine regelmäßige Pacht an den Grafen entrichten. Zuvor hatte der Pfarrer der [[Osterpastorei]] das Privileg, den wirtschaftlichen Nutzen aus der Verpachtung der Moorflächen bzw. dem Torfabbau zu ziehen. Anders als beispielsweise die Leegemoorgesellschaft zogen die Mitglieder der Altenbürgerlande zunächst selbst direkten Nutzen aus der Bewirtschaftung ihrer Flächen. Eine Weiterverpachtung der Weide oder eines Torfgrabens durch den Einzelnen waren verboten. Erst nach dem Bau der [[Bahnstrecke Rheine-Norddeich Mole|Bahnstrecke]] änderte sich dies. Auch durch den Ausbau der [[Bundesstraße|Chaussee]] verringerte sich die Anzahl der Weiden. 1955 betrug sie noch 22.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 46</ref> | ||
Am 27. Januar 1607 wurde die älteste noch erhaltene Dienstvorschrift für den Hirten der Neuenbürgerlande aufgestellt, die aber auch für die Hirten der anderen der insgesamt vier Gemeinweiden Nordens seine Gültigkeit hatte. Von jeher bestand der Zwang, alle Tiere der Gemeinweide (auch "Allmende" genannt) von einem Hirten beaufsichtigen zu lassen. So kam es, dass die Altenbürgerlande ein Hirtenhaus auf ihrer Gemeinweide nahe Leegemoor errichtete und einen Hirten einstellte. Dieser stand unter Aufsicht des sogenannten "Vierten", einem Vorstandsmitglied der Gesellschaft. | Am 27. Januar 1607 wurde die älteste noch erhaltene Dienstvorschrift für den Hirten der Neuenbürgerlande aufgestellt, die aber auch für die Hirten der anderen der insgesamt vier Gemeinweiden Nordens seine Gültigkeit hatte. Von jeher bestand der Zwang, alle Tiere der Gemeinweide (auch "Allmende" genannt) von einem Hirten beaufsichtigen zu lassen. So kam es, dass die Altenbürgerlande ein Hirtenhaus auf ihrer Gemeinweide nahe Leegemoor errichtete und einen Hirten einstellte. Dieser stand unter Aufsicht des sogenannten "Vierten", einem Vorstandsmitglied der Gesellschaft. | ||
Die Gesellschaft der Altenbürgerlande ist als Institution bis in die Gegenwart erhalten geblieben und besteht als Traditionsgesellschaft fort. Im Gegensatz zur [[Leegemoorgesellschaft]] die relativ hohe Pacht durch die auf ihren Ländereien befindlichen Gewerbebetriebe erhält, ist die Auszählung der jährlichen Pachteinnahmen - wie bei der [[Theelacht]] eher symbolischer Natur. Im Vordergrund steht die Pflege der Tradition und des Gemeinwesens. | Die Gesellschaft der Altenbürgerlande ist als Institution bis in die Gegenwart erhalten geblieben und besteht als Traditionsgesellschaft fort. Im Gegensatz zur [[Leegemoorgesellschaft]] die relativ hohe Pacht durch die auf ihren Ländereien befindlichen Gewerbebetriebe erhält, ist die Auszählung der jährlichen Pachteinnahmen - wie bei der [[Theelacht]] eher symbolischer Natur. Im Vordergrund steht die Pflege der Tradition und des Gemeinwesens. Jährlich am 25. Januar findet die Abrechnungsversammlung statt, bei der [[Doornkaat]] getrunken und ausgiebig gespeist wird.<ref name=":0" /> | ||
==Verwaltung== | ==Verwaltung== | ||
Version vom 26. Mai 2021, 08:43 Uhr
Altenbürgerlande | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Gründung | vor 1542 |
| Auflösung | - |
| Rechtsform | Genossenschaft |
| Hauptsitz | keiner |
Die Altenbürgerlande sind ein auf genossenschaftlicher Basis geführter Verband von Interessenten. Die Gesellschaft ist neben der Theelacht und der Leegemoorgesellschaft eine der drei bis heute noch tagenden Norder Genossenschaften. Erstmalig genannt werden die Altenbürgerlande in einem Rechnungsbuch von Gräfin Anna im Jahre 1542, als eine Abgabe von 5 Rheinischen Gulden verbucht wurde, die die Pächter dieses Grundstückes an das gräfliche Haus zahlten.[1]
Gleichzeitig ist der Name "Altenbürgerlande" synonym für die zur gleichnamigen Genossenschaften gehörenden Ländereien.
Geschichte
Nach Beendigung der Eindeichung des Süderneulandes im Jahr 1556 durch Gräfin Anna von Oldenburg, damals Herrscherin über Ostfriesland, standen umfangreiche, neue Landflächen zur Urbmarmachung zur Verfügung. Diese Länder lagen vor der alten Deichlinie und waren teilweise sehr moorig. Die tiefliegenden (= leeg) Moorgebiete wurden später von der Leegemoorgesellschaft verwaltet.
Hinter dieser alten Deichlinie lagen die Altenbürgerlande, die alten Lande (alt im Sinne von "vor dem Deichbau") von Bürgern Nordens. Hieraus lässt sich auch die Gründung der Gesellschaft herleiten, die von Norder Bürgern gegründet wurde, die das Weideland, das wie die Gesellschaft selbst auch "Altenbürgerlande" genannt wurde, bewirtschafteten bzw. bewirtschaften ließen. Die Gesellschafter mussten dafür lediglich eine regelmäßige Pacht an den Grafen entrichten. Zuvor hatte der Pfarrer der Osterpastorei das Privileg, den wirtschaftlichen Nutzen aus der Verpachtung der Moorflächen bzw. dem Torfabbau zu ziehen. Anders als beispielsweise die Leegemoorgesellschaft zogen die Mitglieder der Altenbürgerlande zunächst selbst direkten Nutzen aus der Bewirtschaftung ihrer Flächen. Eine Weiterverpachtung der Weide oder eines Torfgrabens durch den Einzelnen waren verboten. Erst nach dem Bau der Bahnstrecke änderte sich dies. Auch durch den Ausbau der Chaussee verringerte sich die Anzahl der Weiden. 1955 betrug sie noch 22.[2]
Am 27. Januar 1607 wurde die älteste noch erhaltene Dienstvorschrift für den Hirten der Neuenbürgerlande aufgestellt, die aber auch für die Hirten der anderen der insgesamt vier Gemeinweiden Nordens seine Gültigkeit hatte. Von jeher bestand der Zwang, alle Tiere der Gemeinweide (auch "Allmende" genannt) von einem Hirten beaufsichtigen zu lassen. So kam es, dass die Altenbürgerlande ein Hirtenhaus auf ihrer Gemeinweide nahe Leegemoor errichtete und einen Hirten einstellte. Dieser stand unter Aufsicht des sogenannten "Vierten", einem Vorstandsmitglied der Gesellschaft.
Die Gesellschaft der Altenbürgerlande ist als Institution bis in die Gegenwart erhalten geblieben und besteht als Traditionsgesellschaft fort. Im Gegensatz zur Leegemoorgesellschaft die relativ hohe Pacht durch die auf ihren Ländereien befindlichen Gewerbebetriebe erhält, ist die Auszählung der jährlichen Pachteinnahmen - wie bei der Theelacht eher symbolischer Natur. Im Vordergrund steht die Pflege der Tradition und des Gemeinwesens. Jährlich am 25. Januar findet die Abrechnungsversammlung statt, bei der Doornkaat getrunken und ausgiebig gespeist wird.[2]
Verwaltung
Die Aufsicht und Leitung dieser Gemeinweide lag in den Händen von zwei Vierten.
Neuenbürgerlande
Das Pendant zu den Altenbürgerlande, die Neuenbürgerlande, lagen östlich der Bundesstraße auf dem Grund der Gemeinde Lütetsburg.