Reformierte Gemeinde Lütetsburg-Norden

Aus Norder Stadtgeschichte
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Reformierte Gemeinde Lütetsburg-Norden

Basisdaten
Gründung 1556
Auflösung -
Rechtsform Religionsgemeinschaft
Hauptsitz Bargeburer Kirche

an der Heerstraße

Die Reformierte Gemeinde Lütetsburg-Norden gehört historisch bedingt zusammen. Nach der jüdischen Gemeinde hat sie die bewegteste Geschichte aller Religionsgemeinschaften vorzuweisen.

Geschichte

Als die 1517 beginnende Reformation in den 1520er Jahren auch Ostfriesland erreicht, gelangten auch Glaubenskonflikte in die Stadt, die sich über Jahrzehnte hinzogen. Obwohl Graf Enno II. 1528 noch die Glaubensfreiheit in Ostfriesland propagierte, verschärfte sich der Disput im Laufe der Zeit und fand einen ersten Höhepunkt in den - mitunter auch bewaffnet ausgetragenen - Konflikten zwischen den Söhnen Ennos II., Edzard II. Cirksena und Johann II. Cirksena.

Die nach dem Tode Ennos II. vormundschaftlich für ihre Söhne regierende Gräfin Anna ermahnte 1552 die Norder Pastoren, die Einigkeit zwischen den Glaubensrichtungen zu bewahren. Dies gelang ihr nur mit mäßigem Erfolg, denn schon 1560 kam es zu einem offenen Streit zwischen Lutheranern und Reformierten, weil der nach Norden gekommene Pastor Ligarius den Gottesdienst streng nach der lutherischen Linie ausrichtete. 1560 ließ Unico Manninga die Norder Reformierten daher an dem reformierten Gottesdienst in einer Kapelle in der Vorburg teilnehmen. Die Lutheraner verspotteten dies als "Lützbörg-Lopen", also "nach Lütetsburg laufen".

1577 wird Pastor Ligarius Hofprediger des der lutherischen Glaubensrichtung anhängenden Edzard II., welcher maßgeblichen Einfluss auf dessen Wahl bei der Besetzung der Pfarrstellen in Norden hatte. Hierdurch wurde die lutherische Richtung in Norden gestärkt und die reformierte weiter geschwächt. Die Reformierten wandten sich Hilfesuchend an Edzards II. Bruder, Johann II., der mehr der reformierten Richtung anhing. Dieser erlaubte ab 1579 den Reformierten, dass sie ihren Gottesdienst im Gasthaus, dem Nachfolger des Klosters Marienthal abhalten dürfen. Hierfür schickte er ihnen einen eigenen Prediger, den Pastor Henricus Palatinus.

Pastor Ligarius bemühte sich nun um eine Versöhnung zwischen den beiden Glaubensrichtungen und lud die Anführer zu einem Gespräch auf die Burg Berum ein. Eine Einigung wurde jedoch nicht erzielt und der lutherische Edzard II. ließ Pastor Palatinus mit seiner Familie am 15.12.1579 – neun Tage vor Weihnachten – von 3 Stadtdienern auf die Straße setzen. Danach wanderten die Norder Reformierten erneut zum Gottesdienst nach Lütstsburg. Die Trennung zwischen Lutheranern und Reformierten wurde endgültig.

1606 Freiherr Wilhelm zu Inn- u. Knyphausen - Schwiegersohn von Unico Manninga – führt eine Kirchenordnung ein. Trotz Teilnahme am Gottesdienst in Lütetsburg bestand weiterhin der Wunsch nach eigener Kirche in Norden oder Gottesdienst in einem Privathaus in Norden zu erlauben. Alle Anträge werden abgelehnt mit dem Hinweis, dass den Lutheranern in Emden dies auch nicht gewährt würde. Die Norder Reformierten baten die Niederländischen Generalstaaten, die großen Einfluss in Ostfriesland hatten, um Hilfe. 1599- 1625 Es regierte Graf Enno III (Sohn des verstorbenen Edzard II und Neffe des ebenfalls verstorbenen Grafen Johann). Er erlaubte den reformierten den Gottesdienst in der Stadt und schickte ihnen den Prediger Tido Henrici. Er wies den Drosten, den Bürgermeister und den Rat der Stadt Norden an, den ref. Pastoren zu schützen. Die aufgebrachten Lutheraner machten es den Reformierten jedoch unmöglich, den Gottesdienst in der Stadt auszuüben. Die Reformierten bekamen nur das Recht, alle 2 Monate in einem Privathaus in der Stadt ihre Kirchenangelegenheiten zu beraten und das Abendmahl nach ihrer Weise zu feiern. 1677 Dodo II zu Inn- u. Knyphausen stellt den „Olyschlag“ neben der Bargeburer Mühle den Reformierten für ihren Gottesdienst zur Verfügung. 1679 Dodo II schenkt den Reformierten ein Stück Land in Bargebur zum Bau einer Kirche. Die Norder Reformierten erhalten Mitbestimmungsrecht bei der Wahl des Pastoren, der bisher vom Schlossherrn allein bestimmt wurde.

Einzelnachweise


Siehe auch