Amtsverwalter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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Ein '''Amtsverwalter''' bzw. '''Amtsvorsteher''' kümmerte sich ursprünglich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes (Finanzamt) und wurde daher oft auch Amtsrentverwalter (vgl. "Rentenamt") genannt. Er vertrat den - in der Regel adeligen - Amtmann. Das Amt ist vermutlich zu den Zeiten aufgekommen ist, als die Amtleute noch Adelige sein mussten mussten und sich mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten kümmerten. Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter Amtsverwalter oder Amtsverweser genannt.<ref>Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259</ref>
Ein '''Amtsverwalter''' bzw. '''Amtsvorsteher''' kümmerte sich ursprünglich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes (Finanzamt) und wurde daher oft auch Amtsrentverwalter (vgl. "Rentenamt") genannt. Er vertrat den - in der Regel adeligen - Amtmann. Das Amt ist vermutlich zu den Zeiten aufgekommen ist, als die Amtleute noch Adelige sein mussten mussten und sich mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten kümmerten. Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter Amtsverwalter oder Amtsverweser genannt.<ref>Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259</ref>


Vermutlich im 18. Jahrhunderte wandelte sich der Begriff. Nun trug der Vorsteher eines [[Amt Norden|Amtes]], den Vorläufern der [[Landkreis Norden|Landkreise]], diesen Titel und wurde auch '''Amtmann''' genannt. Diese Position war in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar. Der Amtsverwalter stand damit über den Norder [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden|Bürgermeistern]]. Nachdem Ostfriesland von Hannover wieder zu Preußen kam, änderte sich die Bezeichnung zu [[Amtshauptmann]]. Die Amtsverwalter (und ihre entsprechenden Nachfolgeämter) hatten umfangreichen Einfluss auf die Stadtverwaltung. Auch konnten Bürger erst dann zu solchen durch den Bürgermeister vereidigt werden, wenn die Amtsverwalter ihre Zustimmung gaben.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50</ref> Anders als heute war nicht jeder Einwohner zugleich Bürger, sondern man musste sich dieses Privileg erarbeiten. In der Regel war es auch an einen festen Wohnsitz bzw. Besitz gebunden.
Vermutlich im 18. Jahrhunderte wandelte sich der Begriff. Nun trug der Vorsteher eines [[Amt Norden|Amtes]], den Vorläufern der [[Landkreis Norden|Landkreise]], diesen Titel und wurde auch '''Amtmann''' genannt. Diese Position war in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar. Der Amtsverwalter stand damit über den Norder [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden|Bürgermeistern]]. Nachdem Ostfriesland von Hannover wieder zu Preußen kam, änderte sich die Bezeichnung zu [[Amtshauptmann]]. Die Amtsverwalter (und ihre entsprechenden Nachfolgeämter) hatten umfangreichen Einfluss auf die Stadtverwaltung. Auch konnten Bürger erst dann zu solchen durch den Bürgermeister vereidigt werden, wenn die Amtsverwalter ihre Zustimmung gaben.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50</ref> Anders als heute war nicht jeder Einwohner zugleich Bürger, sondern man musste sich dieses Privileg erarbeiten. In der Regel war es auch an einen festen Wohnsitz bzw. Besitz gebunden.
 
Wenngleich Bürgermeister und Amtsverwalter beide polizeiliche und gerichtliche Befugnisse hatten, fiel letzteren in der Regel hauptsächlich das Justizwesen zu, während der Bürgermeister die Verwaltung leitete.<ref name=":0" />


Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem [[Hajo Laurenz Damm]], [[Hermann Grems|Hermann Wichmann Grems]] und [[Engelbert Kettler|Dr. Engelbert Kettler]].
Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem [[Hajo Laurenz Damm]], [[Hermann Grems|Hermann Wichmann Grems]] und [[Engelbert Kettler|Dr. Engelbert Kettler]].

Version vom 26. Mai 2021, 10:16 Uhr

Ein Amtsverwalter bzw. Amtsvorsteher kümmerte sich ursprünglich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes (Finanzamt) und wurde daher oft auch Amtsrentverwalter (vgl. "Rentenamt") genannt. Er vertrat den - in der Regel adeligen - Amtmann. Das Amt ist vermutlich zu den Zeiten aufgekommen ist, als die Amtleute noch Adelige sein mussten mussten und sich mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten kümmerten. Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter Amtsverwalter oder Amtsverweser genannt.[1]

Vermutlich im 18. Jahrhunderte wandelte sich der Begriff. Nun trug der Vorsteher eines Amtes, den Vorläufern der Landkreise, diesen Titel und wurde auch Amtmann genannt. Diese Position war in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar. Der Amtsverwalter stand damit über den Norder Bürgermeistern. Nachdem Ostfriesland von Hannover wieder zu Preußen kam, änderte sich die Bezeichnung zu Amtshauptmann. Die Amtsverwalter (und ihre entsprechenden Nachfolgeämter) hatten umfangreichen Einfluss auf die Stadtverwaltung. Auch konnten Bürger erst dann zu solchen durch den Bürgermeister vereidigt werden, wenn die Amtsverwalter ihre Zustimmung gaben.[2] Anders als heute war nicht jeder Einwohner zugleich Bürger, sondern man musste sich dieses Privileg erarbeiten. In der Regel war es auch an einen festen Wohnsitz bzw. Besitz gebunden.

Wenngleich Bürgermeister und Amtsverwalter beide polizeiliche und gerichtliche Befugnisse hatten, fiel letzteren in der Regel hauptsächlich das Justizwesen zu, während der Bürgermeister die Verwaltung leitete.[2]

Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem Hajo Laurenz Damm, Hermann Wichmann Grems und Dr. Engelbert Kettler.

Einzelnachweise

  1. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259
  2. 2,0 2,1 Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50

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