Amtshauptmann
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Amtshauptmann war ab 1814 die Bezeichnung für den Vorstehers eines Amtes im Königreich Hannover, zu dem Ostfriesland seitdem gehörte.[1] Seine Aufgaben sind in etwa mit denen eines heutigen Landrats vergleichbar. Der Vorläufer war der Amtsverwalter.
Einzelnachweise
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84