Obersielrichter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Dezember 2021, 16:08 Uhr
Den Titel Obersielrichter trägt der jeweils auf sechs Jahre gewählte Vorsteher des Norder Entwässerungsverbandes. Ihm unterstellt sind sind die Sielrichter, die jeweils für bestimmte Abschnitte eines Bezirks zuständig sind. Aus den Reihen der Sielrichter werden zudem mehrere Leitende Sielrichter gestellt, die dem Vorstand des Verbandes angehören und verantwortlich für je einen der fünf Bezirke sind. Der Obersielrichter wird durch einen Leitenden Sielrichter vertreten.
Historisch wurden die Deichrichter vor allem aus den sogenannten Hausmannsständen gestellt, die auch als Erbgessene bezeichnet wurden.[1] Die Wahl wurde vom Landesherren bestätigt und von diesem auch mit den dazu notwendigen Befugnissen ausgestattet. Je nach Bedeutung des Siels kümmerten sich mehrere Sielrichter gleichzeitig um eines. So waren beispielsweise drei Sielrichter für das Große Norder Siel, aber nur einer für das Gaster Siel zuständig.[2]