Obersielrichter

Aus Norder Stadtgeschichte
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Den Titel Obersielrichter trägt der jeweils auf sechs Jahre gewählte Vorsteher des Norder Entwässerungsverbandes (früher: Sielacht). Ihm unterstellt sind sind die Sielrichter, die jeweils für bestimmte Abschnitte eines Bezirks zuständig sind. Aus den Reihen der Sielrichter werden zudem mehrere Leitende Sielrichter gestellt, die dem Vorstand des Verbandes angehören und verantwortlich für je einen der fünf Bezirke sind. Der Obersielrichter wird durch einen Leitenden Sielrichter vertreten.

Historisch wurden die Deichrichter vor allem aus den sogenannten Hausmannsständen gestellt, die auch als Erbgessene bezeichnet wurden.[1] Die Wahl wurde vom Landesherren bestätigt und von diesem auch mit den dazu notwendigen Befugnissen ausgestattet. Je nach Bedeutung des Siels kümmerten sich mehrere Sielrichter gleichzeitig um eines. So waren beispielsweise drei Sielrichter für das Große Norder Siel, aber nur einer für das Gaster Siel zuständig.[2] In einigen Fällen unterstand den zuständigen Sielrichtern ein Sielwärter, der vor allem die Funktionsfähigkeit des Siels zu gewährleisten hatte, aber auch sonst alle ihm vom Sielrichter aufgetragenen Aufgaben zu erledigen hatte.[3]

Bevor es den Gesamtverband der Sielachten, der Entwässerungsverband, gab, hatte jedes Siel seine eigene Sielacht, die sich wie vorgenannt zusammensetzte.

Einzelnachweise

  1. Uphoff, Bernhard (1973): Ostfriesische Maße und Gewichte, Aurich, S. 34
  2. Cremer, Ufke (1929): Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden. Nachdruck des Originals von Hermann Wichmann Grems, Norden, S. 41
  3. Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 95

Siehe auch