Oberdeichrichter: Unterschied zwischen den Versionen
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Den Titel '''Oberdeichrichter''' trägt der gewählte Vorsteher der [[Deichacht Norden|Norder Deichacht]]. Seine Vertreter werden '''Deichrichter''' genannt, die jeweils für bestimmte Deichabschnitte zuständig sind. | Den Titel '''Oberdeichrichter''' trägt der gewählte Vorsteher der [[Deichacht Norden|Norder Deichacht]]. Seine Vertreter werden '''Deichrichter''' genannt, die jeweils für bestimmte Deichabschnitte zuständig sind. Der wohl bekannteste Deichrichter war [[Karl Wenholt]], der auch als "Vater von Leybuchtpolder" in die Norder Stadtgeschichte eingegangen ist. | ||
Historisch wurden die Deichrichter vor allem aus den sogenannten Hausmannsständen gestellt, die auch als [[Erbgessene]] bezeichnet wurden.<ref>Uphoff, Bernhard (1973): Ostfriesische Maße und Gewichte, Aurich, S. 34</ref> | Historisch wurden die Deichrichter vor allem aus den sogenannten Hausmannsständen gestellt, die auch als [[Erbgessene]] bezeichnet wurden.<ref>Uphoff, Bernhard (1973): Ostfriesische Maße und Gewichte, Aurich, S. 34</ref> | ||
Version vom 18. Mai 2021, 13:37 Uhr
Den Titel Oberdeichrichter trägt der gewählte Vorsteher der Norder Deichacht. Seine Vertreter werden Deichrichter genannt, die jeweils für bestimmte Deichabschnitte zuständig sind. Der wohl bekannteste Deichrichter war Karl Wenholt, der auch als "Vater von Leybuchtpolder" in die Norder Stadtgeschichte eingegangen ist.
Historisch wurden die Deichrichter vor allem aus den sogenannten Hausmannsständen gestellt, die auch als Erbgessene bezeichnet wurden.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Uphoff, Bernhard (1973): Ostfriesische Maße und Gewichte, Aurich, S. 34