Mühlenlohne: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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=== Entwicklung ===
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Die Bewohner der Mühlenlohne waren ursprünglich bis ins 19. Jahrhundert hinein dem Kloster und nach der Säkularisation dem Norder Amtmann als Rechtsnachfolger gegen das Privileg der Steuerfreiheit zum Handdienst (Naturaldienste wie z.B. handwerkliche Arbeiten) verpflichtet. Ferner gehörten die Bewohner unter die Gerichtsbarkeit des [[Amt Norden | Amtes Norden]]. In der Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden von Hermann Wichmann Grems im Jahre 1735 steht: "... sind schuldig, bey dem Hochfürstl. Torff in der Torff-Scheune und zu den Schill-Feuren bey dem Hause Berum zu arbeiten; Hergegen geben sie auch keine Schatzungen und tragen keine weiteren onera, als daß sie den gewöhnlichen Liecent anderen gleich geben müßen". Und weiter heißt es: "... Die vom Sand- und holen Wege, imgleichen die aus der Mühlen-Lohne und der Lauken-Riege müßen hier und bey dem Amtshause arbeiten. Wenn solches für nöthig gefunden wird, pfleget des Abends vorher es in der Riege, an welcher die Ordnung ist, angesaget zu werden. Des Morgens kommen die Fröhner nach 8 Uhr und gehen um halb zwölff wieder weg; des Mittags finden sie nach 1 Uhr sich wieder ein, und bleiben biß halb vier. Ihnen wird dünnes Bier zum Trinken, sonsten aber nichts gegeben". Ende des 18. Jahrhundert befanden sich elf Häuser in der Mühlenlohne.<ref>Schreiber, Gretje (1994): Frohn- und Hofdienste in Norden, in: Heim und Herd, Beilage Ostfriesischer Kurier 19. Februar 1994, S. 1 ff</ref>
Die Bewohner der Mühlenlohne waren ursprünglich bis ins 19. Jahrhundert hinein dem Kloster und nach der Säkularisation dem Norder Amtmann als Rechtsnachfolger gegen das Privileg der Steuerfreiheit zum Handdienst (Naturaldienste wie z.B. handwerkliche Arbeiten) verpflichtet. Ferner gehörten die Bewohner unter die Gerichtsbarkeit des [[Amt Norden | Amtes Norden]]. In der Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden von Hermann Wichmann Grems im Jahre 1735 steht: "... sind schuldig, bey dem Hochfürstl. Torff in der Torff-Scheune und zu den Schill-Feuren bey dem Hause Berum zu arbeiten; Hergegen geben sie auch keine Schatzungen und tragen keine weiteren onera, als daß sie den gewöhnlichen Liecent anderen gleich geben müßen". Und weiter heißt es: "... Die vom Sand- und holen Wege, imgleichen die aus der Mühlen-Lohne und der Lauken-Riege müßen hier und bey dem Amtshause arbeiten. Wenn solches für nöthig gefunden wird, pfleget des Abends vorher es in der Riege, an welcher die Ordnung ist, angesaget zu werden. Des Morgens kommen die Fröhner nach 8 Uhr und gehen um halb zwölff wieder weg; des Mittags finden sie nach 1 Uhr sich wieder ein, und bleiben biß halb vier. Ihnen wird dünnes Bier zum Trinken, sonsten aber nichts gegeben". Ende des 18. Jahrhundert befanden sich elf Häuser in der Mühlenlohne.<ref>Schreiber, Gretje (1994): Frohn- und Hofdienste in Norden, in: Heim und Herd, Beilage Ostfriesischer Kurier 19. Februar 1994, S. 1 ff</ref>


Mindestens seit etwa 1895 hat sich der Straßenverlauf nicht geändert.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref>
Mindestens seit etwa 1895 hat sich der Straßenverlauf nicht geändert.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref>

Version vom 10. Januar 2021, 08:20 Uhr

Mühlenlohne

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Basisdaten
Stadtteil/-viertel Norden
Erschließungsjahr vor 1735
Namensgebung vor 1735
Historische Namen unbekannt

Die Mühlenlohne ist eine Gemeindestraße in Norden und liegt im Stadtviertel Norden. Sie geht südwestlich vom Burggraben ab und ist für Kraftfahrzeuge eine Sackgasse. Ein Fußgängerweg führt weiter zur Molkereilohne.

Geschichte

Herkunft des Namens

Die Mühlenlohne war ein schmaler Weg, der von der Westerstraße auf die frühere Westgaster Mühle führte und daher diesen Namen erhalten hatte.[1]

Entwicklung

Die Bewohner der Mühlenlohne waren ursprünglich bis ins 19. Jahrhundert hinein dem Kloster und nach der Säkularisation dem Norder Amtmann als Rechtsnachfolger gegen das Privileg der Steuerfreiheit zum Handdienst (Naturaldienste wie z.B. handwerkliche Arbeiten) verpflichtet. Ferner gehörten die Bewohner unter die Gerichtsbarkeit des Amtes Norden. In der Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden von Hermann Wichmann Grems im Jahre 1735 steht: "... sind schuldig, bey dem Hochfürstl. Torff in der Torff-Scheune und zu den Schill-Feuren bey dem Hause Berum zu arbeiten; Hergegen geben sie auch keine Schatzungen und tragen keine weiteren onera, als daß sie den gewöhnlichen Liecent anderen gleich geben müßen". Und weiter heißt es: "... Die vom Sand- und holen Wege, imgleichen die aus der Mühlen-Lohne und der Lauken-Riege müßen hier und bey dem Amtshause arbeiten. Wenn solches für nöthig gefunden wird, pfleget des Abends vorher es in der Riege, an welcher die Ordnung ist, angesaget zu werden. Des Morgens kommen die Fröhner nach 8 Uhr und gehen um halb zwölff wieder weg; des Mittags finden sie nach 1 Uhr sich wieder ein, und bleiben biß halb vier. Ihnen wird dünnes Bier zum Trinken, sonsten aber nichts gegeben". Ende des 18. Jahrhundert befanden sich elf Häuser in der Mühlenlohne.[2]

Mindestens seit etwa 1895 hat sich der Straßenverlauf nicht geändert.[3]

Gebäude und Plätze

Die Straße besteht ausschließlich aus Wohnhäusern.

Einzelnachweise

  1. Scheuermann, Ulrich (1995): Flurnamenforschung. Bausteine zur Heimat- und Regionalgeschichte, Melle, S. 135
  2. Schreiber, Gretje (1994): Frohn- und Hofdienste in Norden, in: Heim und Herd, Beilage Ostfriesischer Kurier 19. Februar 1994, S. 1 ff
  3. Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)

Siehe auch