Herd: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 7: Zeile 7:


==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Rott]]
*[[Erbgessene]]


[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]
[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]

Aktuelle Version vom 6. April 2022, 14:26 Uhr

Herd (auch: Heerd) ist eine historische Bezeichnung für ein Haus mit Grundstück. Ihre Besitzer wurden Herdbesitzer genannt, sie bildeten die ersten bäuerlichen Zusammenschlüsse (Bauerschaften), aus denen später Gemeinden wie die Sandbauerschaft erwuchsen.

Zu einer Herdbesitzerstelle gehörten: 1. Haus, Hof und Garten, 2. der Anteil am Altacker (Nutzungsrecht am gemeinschaftlich genutzten Acker), 3. Wiesenländereien, 4. Gemeinheitsrechte (Nutzungsrechte der Gemeinweiden), 5. die das Leben in der Bauernschaft regelnden Pflichten und Rechte, evtl. später die Kirchen- und Landtagsstimme und die Stimme zur Wahl des Lehrers.[1]

Einzelnachweise

  1. Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 20

Siehe auch