Rotteinteilung der Ostermarsch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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Wie [[Westermarsch I]] und [[Westermarsch II]] war auch die [[Ostermarsch]] in drei (während der Franzosenzeit sogar acht) [[Rott|Rotte]] unterteilt, der jeweils ein [[Rottmeister]] vorstand. Es handelte sich um eine organisatorische Größe, die insbesondere bei der Steuererhebung und Gesetzesverkündung eine Rolle spielte. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Höfen und Ländereien.
Wie [[Westermarsch I]] und [[Westermarsch II]] war auch die [[Ostermarsch]] in drei [[Rott|Rotten]] unterteilt, der jeweils ein [[Rottmeister]] vorstand. Während der [[Französische Besatzungszeit|Französischen Besatzungszeit]] betrug ihre Zahl gar acht, wobei auch die heute zu Hagermarsch gehörenden Ortsteile (Junkersrott etc.) dazu gezählt wurden.<ref>Wiemann, Harm / Engelmann, Johannes (2002): Alte Wege und Straßen in Ostfriesland, Leer, S. 145</ref> Es handelte sich um eine organisatorische Größe, die insbesondere bei der Steuererhebung und Gesetzesverkündung eine Rolle spielte. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Höfen und Ländereien.


*[[Ostermarscher 1. Rott]]
*[[Ostermarscher 1. Rott]]

Version vom 25. Oktober 2021, 18:57 Uhr

Wie Westermarsch I und Westermarsch II war auch die Ostermarsch in drei Rotten unterteilt, der jeweils ein Rottmeister vorstand. Während der Französischen Besatzungszeit betrug ihre Zahl gar acht, wobei auch die heute zu Hagermarsch gehörenden Ortsteile (Junkersrott etc.) dazu gezählt wurden.[1] Es handelte sich um eine organisatorische Größe, die insbesondere bei der Steuererhebung und Gesetzesverkündung eine Rolle spielte. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Höfen und Ländereien.

Siehe auch

  1. Wiemann, Harm / Engelmann, Johannes (2002): Alte Wege und Straßen in Ostfriesland, Leer, S. 145