Rott

Aus Norder Stadtgeschichte
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Rott ist eine historische Gebietsbezeichnung. Auf die Stadtgeschichte bezogen war diese Bezeichnung in der Gliederung von Westermarsch I und Westermarsch II, Ostermarsch, Lintelermarsch und der Sandbauerschaft zu finden. Sinngemäß bedeutet der Begriff in diesem Zusammenhang Viertel bzw. Bezirk, im ländlichen Raum wurden damit geografisch zusammenliegende Höfe bzw. Hofgruppen genannt. Die Menschen siedelten in der Ostermarsch in acht Rotten, in der Lintelermarsch in drei Rotten und in der Westermarsch in neun Rotten[1]

Auch Norden selbst war teilweise in Rotten eingeteilt, an ihrer Zahl jeweils acht, die zu einer Kluft gehörten. Als Bezeichnung eines von der katholischen Gemeinde erworbenen Wohnhauses an der Sielstraße, das sie später zur Schule umbaute, findet sich beispielsweise die Bezeichnung Westerkluft, 3. Rott, Nr. 365. Seit Ende des 16. Jahrhunderts gehörten jeweils acht Rotten zu einer der vier städtischen Klüfte.[2]

In der Sandbauerschaft wurden die späteren Ortschaften als Rott bezeichnet, wie aus einer Aufzeichnung im Emder Stadtarchiv aus dem Jahr 1645 hervorgeht.[3] So bestanden die drei ältesten Gemeinden Ekel und Westgaste aus einem Rott, während Lintel sich in die Rotte Ostlintel und Westlintel unterteilte.[4]

Rottmeister

Jedem Rott stand ein Rottmeister (auch: Viertelmeister) vor, eine Art Bezirksvorsteher, der die Menschen bei der Obrigkeit vertrat, aber auch für die Eintreibung der Steuern und der Verkündung neuer Gesetze oder allgemeiner Ankündigungen zuständig war.[5][6] Das Amt wurde jährlich reihum vergeben, da man dem Amtsinhaber dies wegen der häufigen Beschwerden durch die von ihm verkündeten Erlasse und Steuererhebungen nicht länger zumuten wollte.[7] Ursprünglich stand den Rotten jedoch offenbar je ein Adeliger vor, dessen Privilegien nicht an eine landesherrliche Verleihung, sondern uraltes Brauchtum zurückzuführen war.[8]

In Norden war der Rottmeister ab dem 1. März 1805 durch Beschluss des Magistrats auch verpflichtet, der Obrigkeit zu melden, falls Ortsfremde sich ohne Genehmigung in einem Haus in ihrem Rott niederlassen würde. Man befürchtete, dass arme Menschen von außerhalb der Stadt die hiesige Armenkasse zusätzlich belasten würden.[9]

Vor dem Aufkommen eines geregelten Feuerwehrlöschwesens war der Rottmeister zugleich auch der Brandmeister. Er war also im Brandfall für die Leitung der Brandbekämpfungsmaßnahmen zuständig.[10]

Einzelnachweise

  1. Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 60
  2. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 9
  3. Beschreibung von Norden in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft
  4. Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 31f.
  5. Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 118
  6. Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28
  7. Cremer, Ufke (1929): Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden. Nachdruck des Originals von Hermann Wichmann Grems, Norden, S. 43
  8. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 25
  9. Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 71
  10. Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 20f.

Siehe auch