Grashaus: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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Als '''Grashaus''' bezeichnet man im Allgemeinen Bauernhöfe bzw. Güter, die sich weit abseits von anderen Gebäuden befinden, also bildlich "im Gras" erbaut werden. Oftmals standen diese Höfe im Eigentum eines Landesherren oder eines Klosters. Mehrere (ehemalige) Höfe im Stadtgebiet tragen diesen Namen:
Als '''Grashaus''' bezeichnet man im Allgemeinen Bauernhöfe bzw. Güter, die sich weit abseits von anderen Gebäuden befinden, also bildlich ''im Gras'' erbaut werden. Oftmals standen diese Höfe im Eigentum eines Landesherren oder eines Klosters. Mehrere (ehemalige) Höfe im Stadtgebiet tragen diesen Namen:


*[[Addinggaster Grashaus]]
*[[Addinggaster Grashaus]]
*[[Groß Grashaus]]
*[[Groß Grashaus]]
*[[Klein Grashaus]]
*[[Klein Grashaus]]
*[[Osterlooger Grashaus]]
*[[Ostermarscher Grashaus]]
*[[Ostermarscher Grashaus]]
*[[Wester-Charlottenpolder-Grashaus]]
*[[Wester-Charlottenpolder-Grashaus]]
*[[Westerlooger Grashaus]]
*[[Westermarscher Grashaus]]
*[[Westermarscher Grashaus]]



Aktuelle Version vom 31. Juli 2024, 06:54 Uhr

Als Grashaus bezeichnet man im Allgemeinen Bauernhöfe bzw. Güter, die sich weit abseits von anderen Gebäuden befinden, also bildlich im Gras erbaut werden. Oftmals standen diese Höfe im Eigentum eines Landesherren oder eines Klosters. Mehrere (ehemalige) Höfe im Stadtgebiet tragen diesen Namen:

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