Westermarscher 7. Rott: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''7. Westermarscher Rott''' war das siebte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das dritte Rott der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]]. Eine alternative Bezeichnung ist "Neudeicher Rott".<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_II.pdf Beschreibung von Westermarsch II] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Das Rott befand sich im nördlichen Teil des Ortes.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref>
Das '''7. Westermarscher Rott''' (auch: ''Neudeicher Rott'') war das siebte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das dritte [[Rott]] der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]].<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_II.pdf Beschreibung von Westermarsch II] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Das Rott befindet sich im nördlichen Teil des Ortes und existiert nachweislich seit mindestens 1634.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref> Der [[Neudeicher Weg]] hat seinen Namen von diesem Rott erhalten.
 
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit dazugehörigen Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze zwischen den beiden Orten bzw. Stadtteilen.


Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis achte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.
Im Jahr 1639 umfasste das Rott fünf [[Herd|Herde]] und konnte somit gemeinsam mit dem [[Westermarscher 5. Rott|5. Rott]] als einziges Rott in [[Westermarsch II]] seine Herdzahl auch im Jahr 1794 aufrechterhalten.<ref>Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 60</ref> Alle anderen büßten viele Herdstellen ein, die infolge von Seuchen und Misswirtschaft wüst fielen.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Aktuelle Version vom 23. Mai 2022, 17:34 Uhr

Westermarscher 7. Rott

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Basisdaten
Administrativer Stadtteil Westermarsch II
Ungefähre Lage nördlicher Ortsbereich

Das 7. Westermarscher Rott (auch: Neudeicher Rott) war das siebte Rott der Westermarsch. Zugleich war es das dritte Rott der einst selbstständigen Gemeinde Westermarsch II.[1] Das Rott befindet sich im nördlichen Teil des Ortes und existiert nachweislich seit mindestens 1634.[2] Der Neudeicher Weg hat seinen Namen von diesem Rott erhalten.

Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete Westermarsch I, das fünfte bis neunte Rott Westermarsch II. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit dazugehörigen Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze zwischen den beiden Orten bzw. Stadtteilen.

Im Jahr 1639 umfasste das Rott fünf Herde und konnte somit gemeinsam mit dem 5. Rott als einziges Rott in Westermarsch II seine Herdzahl auch im Jahr 1794 aufrechterhalten.[3] Alle anderen büßten viele Herdstellen ein, die infolge von Seuchen und Misswirtschaft wüst fielen.

Einzelnachweise

  1. Beschreibung von Westermarsch II in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft
  2. Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)
  3. Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 60

Siehe auch