Grashaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2024, 06:54 Uhr
Als Grashaus bezeichnet man im Allgemeinen Bauernhöfe bzw. Güter, die sich weit abseits von anderen Gebäuden befinden, also bildlich im Gras erbaut werden. Oftmals standen diese Höfe im Eigentum eines Landesherren oder eines Klosters. Mehrere (ehemalige) Höfe im Stadtgebiet tragen diesen Namen:
- Addinggaster Grashaus
- Groß Grashaus
- Klein Grashaus
- Osterlooger Grashaus
- Ostermarscher Grashaus
- Wester-Charlottenpolder-Grashaus
- Westerlooger Grashaus
- Westermarscher Grashaus