Stadtwaage
Stadtwaage | |
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Basisdaten | |
Kategorie | Orte in Norden |
Stadtteil/-viertel | Norden |
Genaue Lage | Alter Friedhof |
Die Stadtwaage befand sich in zentraler Lage zum Haupthandelsort der Stadt, dem Marktplatz, im Glockenturm der Ludgerikirche.
Geschichte
Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Behörden eingerichteten Waage feststellen zu lassen. Das Recht, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadt- oder Marktrechts.
Erstmals geregelt wurde das Norder Eichwesen durch die Instituta Nordana von 1535. Spätestens mit Erlass einer Waage-Ordinanz (1570)[1] waren alle Einwohner Nordens sowie alle einheimischen und auswärtigen Kaufleute verpflichtet, bei Ein- und Ausführer von Handelsgütern ab 25 Pfund Gewicht ihre Waren bei der Stadtwaage gegen Zahlung einer Gebühr, dem sogenannten Wiegegeld oder Waaggeld, wiegen zu lassen.[2][3]
An zentraler Stelle wurde die Norder Stadtwaage im Glockenturm der Ludgerikirche seit spätestens 1585 untergebracht.[4][5] Die Einnahmen aus dem Wiegegeld kamen in nicht unerheblichen Anteilen seit alters her dem Unterhalt des Gasthauses zugute.[6] Unmittelbar am Glockenturm wurde das Wachthaus der Stadtwache eingerichtet. Für den Betrieb der Stadtwaage selbst sowie die Einnahme der Gebühren war der sogenannte Waagmeister zuständig.[7] Wie viele staatliche Aufgaben wurde dieser Beruf nicht von einem öffentlichen Angestellten wahrgenommen, vielmehr wurde das Amt jährlich am 30. April des Jahres im Weinhaus versteigert.[3] Der Waagmeister durfte einen Teil der erhobenen Gebühren einbehalten.
Die Aufsicht über Maße und Gewicht oblag den Schüttemeistern.[8] Das ordnungsgemäße Verschließen der Fässer und Behältnisse nach dem Wiegen und vor der Ausfuhr überwachten die Böttchermeister. Sie versahen diese auch mit einer entsprechenden Marke.[9][10] Konnte ein Nutzer die Gebühr nicht aufbringen, wurde seine Ware oder sein Vieh gepfändet und einbehalten, bis es gegen Zahlung eines Schüttgeldes ausgelöst wurde.[11]
Mit der Erneuerung der Waageordnung von 1603 waren alle Verkäufer verpflichtet worden, Güter mit einem Gewicht von mehr als 25 Pfund auf der Stadtwaage wiegen zu lassen.[10] Erst 1865 wurde die Stadtwaage nach Abschaffung des Waagezwanges abgebaut.[12][13] Sie befindet sich in ihrer Ausgestaltung von 1641 heute im Heimat- und Teemuseum.[12][14] Die Überwachung der ordnungsgemäßen Gewichtung und Eichung von Waagen der Händler auf den Wochenmärkten obliegt heute den Eichämtern.
Einzelnachweise
- ↑ Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 100
- ↑ Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 18
- ↑ 3,0 3,1 Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 99
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 17
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 48
- ↑ Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 31
- ↑ Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 251
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55
- ↑ Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 73
- ↑ 10,0 10,1 Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 74
- ↑ Canzler, Gerhard (1994): Norden. Museen im Alten Rathaus, Norden, S. 102
- ↑ 12,0 12,1 Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 252
- ↑ Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 19
- ↑ Canzler, Gerhard (1994): Norden. Museen im Alten Rathaus, Norden, S. 101