Brandordnung

Aus Norder Stadtgeschichte
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Brandordnung erhielt Norden erstmalig im Jahr 1783.[1] Ausgelöst durch Stadtbrände entstanden im hohen und späten Mittelalter die ersten Brandordnungen bzw. Feuerordnungen. Sie waren Bestandteil allgemeiner städtischer Ordnungen, traten vermehrt seit dem 16. Jahrhundert auf und verbreiteten sich im 17. Jahrhundert.

Während beispielsweise die Stadt Emden bereits seit 1693 eine Brandordnung aufwies, war das Feuerlöschwesen in Norden bis zum Erlass der Brandordnung durch die preußische Regierung in Berlin weitestgehend ungeordnet. Im Brandfall war jeder Bürger der Stadt gehalten, Hilfe zu leisten. Konkretisiert wurde diese Pflicht zur Hilfeleistung allerdings erst mit Erlass der Brandordnung. So war Bürger - je nach gesellschaftlichem Stand verpflichtet - zwischen einem und drei Brandeimern zum Löschen und Befüllen der Feuerwehrpumpen vorzuhalten. Auch entstand 1784 das erste Spritzenhaus am Neuen Weg. Von einem geordneten Feuerlöschwesen war man indes noch weit entfernt. Erst der Brand der Frisiamühle im Jahr 1886, dessen Augenzeuge Bürgermeister König wurde, führte zur Aufstellung einer regulären Feuerwehr unter Jan ten Doornkaat Koolman. Die Einhaltung der Brandvorschriften wurde von der Stadtwache überwacht, am Hafen war hier im Speziellen auch der Kajemeister zuständig.[2] So wurde beispielsweise jeden Freitag das Vorhandensein eines (gefüllten) Löscheimers bei den einzelnen Wohnhäusern kontrolliert.[3]

Bei Abbrucharbeiten des Alten Feuerwehrhauses in der Klosterstraße im Jahr 2018 kam die Brandordnung zu Tage, die dort einst bei den Bauarbeiten mit weiteren Unterlagen - gemäß handwerklicher Tradition - in einer Kupferrolle in das Fundament eingelassen wurde.[4] Die historisch hochwertvolle Urkunde, unterzeichnet vom Preußenkönig Friedrich dem Großen persönlich am 8. Mai 1783 wird seitdem im Archiv der Feuerwehr aufbewahrt.

Originalwortlaut der ersten Seite

Nachdem Seine Königliche Majestät von Preußen u. Unser allergnädigster Herr, Sich vortragen lasse, daß bisher in der Stadt Norden in Ost-Friesland gar keine ordentliche Brandordnung vorhanden gewesen, es aber doch zur Sicherheit der sämtlichen Einwohner gereichet, wenn jedermann vorher weiß, wie und was er seiner Seits dazu beitragen kann und muß, um der Entstehung eines Brandes die Löschung am Schleunigsten zu bewirken, als haben höchstgedachte Seine Königlichen Majestät nothwendig erachtet, eine den Umständen dieser Stadt angemessene Brandordnung folgendergestalt zu entwerfen und durch den Druck für die Einwohner dieser Stadt allgemein bekannt machen zu lassen.

Einzelnachweise

  1. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76
  2. Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 143
  3. Canzler, Gerhard (1994): Norden. Museen im Alten Rathaus, Norden, S. 120
  4. Bericht der Feuerwehr Norden zum Fund der Brandordnung, abgerufen am 22. März 2021

Siehe auch