Addo Poppenga
Adda (Addo) Poppenga wird in der entsprechenden Urkunde als einer der Ausfertigenden des Norder Vertrags von 1255[1] genannt. Über seinen sozialen Status ist fernerhin nichts bekannt; es lässt sich allerdigs vermuten, dass er als Vertreter des Brokmerlandes mitwirkte, da zum einen die aus Upgant stammenden Poppinga noch im 17. Jahrhundert die Kirchverwalter in Marienhafe stellten[2], zum anderen das Brokmerland sich 1250 als eigenständige Probstei von der Probstei Hinte absonderte[3], weshalb der die betreffenden Urkunde mitzeichnende decanus (Probst) von Hinte nicht mehr für das Brokmerland sprechen konnte.
Cremers Zuschreibung, Adda Poppenga wäre Pastor der Andreasgemeinde zu Norden gewesen[4], ist insofern unplausibel, weil er dann als dominus (Kirchherr) bezeichnet worden wäre.
Einzelnachweise
- ↑ Friedlaender, Ernst: Ostfriesisches Urkundenbuch, Bd. 1, Emden 1878, Urkunde Nr. 26.
- ↑ Koerner, Bernhard: Ostfriesisches Geschlechterbuch, Bd. 4. Görlitz 1938, S. 400 f.
- ↑ Freiherr von Richthofen, Karl: Friesische Rechtsquellen. Berlin 1840, S. 149.
- ↑ Cremer, Ufke: Norden im Wandel der Zeiten. In: Norden. Die Stadtchronik. Norden 2001, S. 14.