Addo Poppenga

Aus Norder Stadtgeschichte
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Adda (Addo) Poppenga wird in der entsprechenden Urkunde als einer der Ausfertigenden des Norder Vertrags von 1255[1] genannt. Über seinen sozialen Status ist fernerhin nichts bekannt; es lässt sich allerdigs vermuten, dass er als Vertreter des Brokmerlandes mitwirkte, da zum einen die aus Upgant stammenden Poppinga noch im 17. Jahrhundert die Kirchverwalter in Marienhafe stellten[2], zum anderen das Brokmerland sich 1250 als eigenständige Probstei von der Probstei Hinte absonderte[3], weshalb der die betreffenden Urkunde mitzeichnende decanus (Probst) von Hinte nicht mehr für das Brokmerland sprechen konnte.

Cremers Zuschreibung, Adda Poppenga wäre Pastor der Andreasgemeinde zu Norden gewesen[4], ist insofern unplausibel, weil er dann als dominus (Kirchherr) bezeichnet worden wäre.

Einzelnachweise

  1. Friedlaender, Ernst: Ostfriesisches Urkundenbuch, Bd. 1, Emden 1878, Urkunde Nr. 26.
  2. Koerner, Bernhard: Ostfriesisches Geschlechterbuch, Bd. 4. Görlitz 1938, S. 400 f.
  3. Freiherr von Richthofen, Karl: Friesische Rechtsquellen. Berlin 1840, S. 149.
  4. Cremer, Ufke: Norden im Wandel der Zeiten. In: Norden. Die Stadtchronik. Norden 2001, S. 14.

Siehe auch