Grashaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. März 2021, 12:19 Uhr
Als Grashaus bezeichnet man im Allgemeinen Bauernhöfe bzw. Güter, die sich weit abseits von anderen Gebäuden befinden, also bildlich "im Gras" erbaut werden. Oftmals standen diese Höfe im Eigentum eines Landesherren oder eines Klosters. Mehrere (ehemalige) Höfe im Stadtgebiet tragen diesen Namen:
- Addinggaster Grashaus
- Groß Grashaus
- Klein Grashaus
- Ostermarscher Grashaus
- Wester-Charlottenpolder-Grashaus
- Westermarscher Grashaus