Mäkler: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Mäkler''' war von der Stadtverwaltung eingesetzter Norder Bürger, der Ortsfremden beim Einkauf hiesiger Waren unterstützte und diese an sie vermittel…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der '''Mäkler''' war von der Stadtverwaltung eingesetzter Norder Bürger, der Ortsfremden beim Einkauf hiesiger Waren unterstützte und diese an sie vermittelte.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> Es ergibt sich also eine deutliche Begriffsüberschneidung zum heutigen Makler. | Der '''Mäkler''' war von der Stadtverwaltung eingesetzter Norder Bürger, der Ortsfremden beim Einkauf hiesiger Waren unterstützte und diese an sie vermittelte.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> Andersherum sollte er Handeltreibende auch beim Absatz ihrer Waren im Orte unterstützen.<ref name=":0">Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 96</ref> Es ergibt sich also eine deutliche Begriffsüberschneidung zum heutigen ''Makler''. | ||
Erstmalig wird das Amt des Mäklers in der Amtsbeschreibung von 1735 von [[Thomas Hermann Wichmann Grems]] erwähnt. Demnach wurde dieser gemeinsam vom [[Amtsverwalter]] sowie vom [[Magistrat]] ausgewählt und im Einvernehmen mit der [[Qualifizierter Bürger|qualifizierten Bürgerschaft]] eingesetzt.<ref name=":0" /> | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
Aktuelle Version vom 6. April 2022, 14:56 Uhr
Der Mäkler war von der Stadtverwaltung eingesetzter Norder Bürger, der Ortsfremden beim Einkauf hiesiger Waren unterstützte und diese an sie vermittelte.[1] Andersherum sollte er Handeltreibende auch beim Absatz ihrer Waren im Orte unterstützen.[2] Es ergibt sich also eine deutliche Begriffsüberschneidung zum heutigen Makler.
Erstmalig wird das Amt des Mäklers in der Amtsbeschreibung von 1735 von Thomas Hermann Wichmann Grems erwähnt. Demnach wurde dieser gemeinsam vom Amtsverwalter sowie vom Magistrat ausgewählt und im Einvernehmen mit der qualifizierten Bürgerschaft eingesetzt.[2]