Mäkler
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Der Mäkler war von der Stadtverwaltung eingesetzter Norder Bürger, der Ortsfremden beim Einkauf hiesiger Waren unterstützte und diese an sie vermittelte.[1] Andersherum sollte er Handeltreibende auch beim Absatz ihrer Waren im Orte unterstützen.[2] Es ergibt sich also eine deutliche Begriffsüberschneidung zum heutigen Makler.
Erstmalig wird das Amt des Mäklers in der Amtsbeschreibung von 1735 von Thomas Hermann Wichmann Grems erwähnt. Demnach wurde dieser gemeinsam vom Amtsverwalter sowie vom Magistrat ausgewählt und im Einvernehmen mit der qualifizierten Bürgerschaft eingesetzt.[2]