Amtshauptmann: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Amtshauptmann''' war ab 1814 | '''Amtshauptmann''' war ab 1814 die Bezeichnung für den Vorstehers eines [[Amt Norden|Amtes]] im Königreich Hannover, zu dem Ostfriesland seitdem gehörte.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Seine Aufgaben sind in etwa mit denen eines heutigen [[Landrat|Landrats]] vergleichbar. Der Vorläufer war der [[Amtsverwalter]]. | ||
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Version vom 14. September 2021, 12:08 Uhr
Amtshauptmann war ab 1814 die Bezeichnung für den Vorstehers eines Amtes im Königreich Hannover, zu dem Ostfriesland seitdem gehörte.[1] Seine Aufgaben sind in etwa mit denen eines heutigen Landrats vergleichbar. Der Vorläufer war der Amtsverwalter.
Einzelnachweise
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84