Wohnanlage Marienthal: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Wohnanlage Marienthal''' ist eine von der [[AWO Norden]] betriebene Wohnanlage für Senioren. Sie wurde | Die '''Wohnanlage Marienthal''' ist eine von der [[AWO Norden]] betriebene Wohnanlage für Senioren. Sie wurde zwischen 1964 und 1966 auf dem Gelände des ehemaligen [[Kloster Marienthal|Klosters Marienthal]] sowie der [[Heimstätten]] errichtet und 1975 um Flächen am ehemaligen [[Kreis-Altersheim|Kreisaltersheim]] erweitert. An das Kloster erinnert noch heute eine Statue der Heiligen Maria auf dem Gelände der Wohnanlage. | ||
Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung ist ein sogenannter Berechtigungsschein (B-Schein), mit dem potentielle Mieter nachweisen können, dass sie sozial bzw. finanziell bedürftig genug sind, eine der Wohnungen zu beziehen, die mit öffentlichen Fördergeldern errichtet wurden.<ref>[https://www.awo-norden.de/betreutes-wohnen-marienthal.php Beschreibung der Wohnanlage Marienthal], abgerufen am 23. Juli 2021</ref> | Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung ist ein sogenannter Berechtigungsschein (B-Schein), mit dem potentielle Mieter nachweisen können, dass sie sozial bzw. finanziell bedürftig genug sind, eine der Wohnungen zu beziehen, die mit öffentlichen Fördergeldern errichtet wurden.<ref>[https://www.awo-norden.de/betreutes-wohnen-marienthal.php Beschreibung der Wohnanlage Marienthal], abgerufen am 23. Juli 2021</ref> | ||
Version vom 10. September 2021, 07:28 Uhr
Wohnanlage Marienthal | ||||||||
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| Basisdaten | ||||||||
| Kategorie | Orte in Norden | |||||||
| Stadtteil/-viertel | Ostlintel | |||||||
| Genaue Lage | Altes Klostergelände bzw. | |||||||
Die Wohnanlage Marienthal ist eine von der AWO Norden betriebene Wohnanlage für Senioren. Sie wurde zwischen 1964 und 1966 auf dem Gelände des ehemaligen Klosters Marienthal sowie der Heimstätten errichtet und 1975 um Flächen am ehemaligen Kreisaltersheim erweitert. An das Kloster erinnert noch heute eine Statue der Heiligen Maria auf dem Gelände der Wohnanlage.
Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung ist ein sogenannter Berechtigungsschein (B-Schein), mit dem potentielle Mieter nachweisen können, dass sie sozial bzw. finanziell bedürftig genug sind, eine der Wohnungen zu beziehen, die mit öffentlichen Fördergeldern errichtet wurden.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Beschreibung der Wohnanlage Marienthal, abgerufen am 23. Juli 2021