Gemeinweide: Unterschied zwischen den Versionen
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Neben einzelnen Bauernverbänden (Bauerschaften) oder Bewohnern, beispielsweise jene der [[Ekeler Gaste]], die Ländereien kollektiv bewirtschafteten, haben auch die sogenannten vier Norder Traditionsgesellschaften ([[Theelacht]], die [[Altenbürgerlande]], die [[Leegemoorgesellschaft]] und die [[Westermarscher Buttergarferei]]) Gemeinweiden verpachtete oder selbst bewirtschaftet. | |||
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Version vom 9. September 2021, 06:36 Uhr
Als Gemeinweide bezeichnet man gemeinschaftlich bewirtschaftete bzw. verwaltete Weiden. Sie wurden auch als Allmende bezeichnet. Der Begriff Mahn kommt vom altfriesischen Mande, welches wiederum Gemeinschaft bedeutet. Hiervon sind beispielsweise die Bezeichnungen Mahnland und Mandepolder abgeleitet.
Neben einzelnen Bauernverbänden (Bauerschaften) oder Bewohnern, beispielsweise jene der Ekeler Gaste, die Ländereien kollektiv bewirtschafteten, haben auch die sogenannten vier Norder Traditionsgesellschaften (Theelacht, die Altenbürgerlande, die Leegemoorgesellschaft und die Westermarscher Buttergarferei) Gemeinweiden verpachtete oder selbst bewirtschaftet.