Deichacht Norden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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Die '''Deichacht Norden''' ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Wartung und den Unterhalt der Deichlinien im Stadtgebiet zuständig. Sie wird gemeinsam mit dem [[Entwässerungsverband Norden|Entwässerungsverband]] in Personalunion verwaltet.
Die '''Deichacht Norden''' ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Wartung und den Unterhalt der Deichlinien im Stadtgebiet zuständig. Sie wird gemeinsam mit dem [[Entwässerungsverband Norden|Entwässerungsverband]] in Personalunion verwaltet.
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==Aufgabengebiet==
Der Deichverband ist für ein rund 23.000 Hektar großes Gebiet im Landkreis Aurich in Ostfriesland zuständig. Dieses geschützte Gebiet, welches alle im Schutz der Hauptdeiche gelegenen Grundstücke bis zu einer Höhe von NN +5,00 m[4] inklusive der innerhalb dieses Gebietes liegenden höheren Bodenerhebungen umfasst, erstreckt sich über die Stadt Norden und die Gemeinden Osteel, Leezdorf, Großheide, Dornum, Hagermarsch, Hage, Lütetsburg, Halbemond und Berumbur.[5]
Die Hauptdeichlinie im Zuständigkeitsbereich der Deichacht Norden ist 32,5 Kilometer lang. Sie erstreckt sich vom Generalplankilometer 166,5 im Norden des Störtbeckerdeichs an der Leybucht bis zum Generalplankilometer 199,0 zwischen Neßmersiel und Dornumersiel.[6] Die Hauptdeichlinie ist in vier Abschnitte unterteilt.[5][7]
Neben der Hauptdeichlinie ist der Deichverband noch für eine zweite Deichlinie im Bereich der Polder Mandepolder, Lütetsburger Polder, Neßmerpolder, Westerpolder, Hampolder, Osterneßmersieler Polder und Kuchenbäckerpolder im Norden des Verbandsgebietes zuständig.[6][5]
Das Verbandsgebiet der Deichacht Norden grenzt im Süden an das Verbandsgebiet der Deichacht Krummhörn und im Osten an das Verbandsgebiet der Deichacht Esens-Harlingerland.
==Geschichte==
==Geschichte==
Seit Beginn des Deichbaus in Ostfriesland um das Jahr 1000 war es Aufgabe der hinter der Deichlinie wohnenden Menschen, den Deich zu unterhalten. Konnte er  
Seit Beginn des Deichbaus in Ostfriesland um das Jahr 1000 war es Aufgabe der hinter der Deichlinie wohnenden Menschen, den Deich zu unterhalten. Im Gegenzug durften sie das dahinter liegende Land bestellen. Konnten der Anlieger den ihm zugewiesenen Deichabschnitt nicht mehr unterhalten, musste er gemäß [[Spatenrecht]] das Land aufgeben oder wurde zwangsenteignet.
 
Im 19. J


==Quellenverzeichnis==
==Quellenverzeichnis==
* Cremer, Ufke (1982): Up Leegmoors Wohlfahrt : 375 Jahre Leegemoorgesellschaft zu Norden, Norden, 52 S.
* [https://www.deichacht-norden.de/ Internetseite der Deichacht Norden], abgerufen am 23. Februar 2021
* Haddinga, Johann (2007): Up Leegmoors Wohlfahrt!; in: Ostfriesland Magazin Nr. 10, S. 48-51
* Schreiber, Gretje (2006): Norder Gemeinweiden im ausgehenden Mittelalter bis zur Neuzeit, in: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands, S. 46
* Schreiber, Gretje (2008): Ein Kapitel Norder Stadtgeschichte. Leegemoorgesellschaft und Altenbürgerlande; in Heim und Herd 2008, Nr. 2-6 (5 Teile)


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 23. Februar 2021, 10:40 Uhr

Deichacht Norden

Basisdaten
Gründung 1900
Auflösung -
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Hauptsitz Doornkaatlohne 19

26506 Norden

Die Deichacht Norden ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Wartung und den Unterhalt der Deichlinien im Stadtgebiet zuständig. Sie wird gemeinsam mit dem Entwässerungsverband in Personalunion verwaltet.

Aufgabengebiet

Der Deichverband ist für ein rund 23.000 Hektar großes Gebiet im Landkreis Aurich in Ostfriesland zuständig. Dieses geschützte Gebiet, welches alle im Schutz der Hauptdeiche gelegenen Grundstücke bis zu einer Höhe von NN +5,00 m[4] inklusive der innerhalb dieses Gebietes liegenden höheren Bodenerhebungen umfasst, erstreckt sich über die Stadt Norden und die Gemeinden Osteel, Leezdorf, Großheide, Dornum, Hagermarsch, Hage, Lütetsburg, Halbemond und Berumbur.[5]

Die Hauptdeichlinie im Zuständigkeitsbereich der Deichacht Norden ist 32,5 Kilometer lang. Sie erstreckt sich vom Generalplankilometer 166,5 im Norden des Störtbeckerdeichs an der Leybucht bis zum Generalplankilometer 199,0 zwischen Neßmersiel und Dornumersiel.[6] Die Hauptdeichlinie ist in vier Abschnitte unterteilt.[5][7]

Neben der Hauptdeichlinie ist der Deichverband noch für eine zweite Deichlinie im Bereich der Polder Mandepolder, Lütetsburger Polder, Neßmerpolder, Westerpolder, Hampolder, Osterneßmersieler Polder und Kuchenbäckerpolder im Norden des Verbandsgebietes zuständig.[6][5]

Das Verbandsgebiet der Deichacht Norden grenzt im Süden an das Verbandsgebiet der Deichacht Krummhörn und im Osten an das Verbandsgebiet der Deichacht Esens-Harlingerland.

Geschichte

Seit Beginn des Deichbaus in Ostfriesland um das Jahr 1000 war es Aufgabe der hinter der Deichlinie wohnenden Menschen, den Deich zu unterhalten. Im Gegenzug durften sie das dahinter liegende Land bestellen. Konnten der Anlieger den ihm zugewiesenen Deichabschnitt nicht mehr unterhalten, musste er gemäß Spatenrecht das Land aufgeben oder wurde zwangsenteignet.

Im 19. J

Quellenverzeichnis

Siehe auch