Deichacht Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Deichacht Norden''' ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Wartung und den Unterhalt der Deichlinien im Stadtgebiet zuständig. Sie wird gemeinsam mit dem [[Entwässerungsverband Norden|Entwässerungsverband]] in Personalunion verwaltet. | Die '''Deichacht Norden''' ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Wartung und den Unterhalt der Deichlinien im Stadtgebiet zuständig. Sie wird gemeinsam mit dem [[Entwässerungsverband Norden|Entwässerungsverband]] in Personalunion verwaltet. | ||
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==Aufgabengebiet== | |||
Der Deichverband ist für ein rund 23.000 Hektar großes Gebiet im Landkreis Aurich in Ostfriesland zuständig. Dieses geschützte Gebiet, welches alle im Schutz der Hauptdeiche gelegenen Grundstücke bis zu einer Höhe von NN +5,00 m[4] inklusive der innerhalb dieses Gebietes liegenden höheren Bodenerhebungen umfasst, erstreckt sich über die Stadt Norden und die Gemeinden Osteel, Leezdorf, Großheide, Dornum, Hagermarsch, Hage, Lütetsburg, Halbemond und Berumbur.[5] | |||
Die Hauptdeichlinie im Zuständigkeitsbereich der Deichacht Norden ist 32,5 Kilometer lang. Sie erstreckt sich vom Generalplankilometer 166,5 im Norden des Störtbeckerdeichs an der Leybucht bis zum Generalplankilometer 199,0 zwischen Neßmersiel und Dornumersiel.[6] Die Hauptdeichlinie ist in vier Abschnitte unterteilt.[5][7] | |||
Neben der Hauptdeichlinie ist der Deichverband noch für eine zweite Deichlinie im Bereich der Polder Mandepolder, Lütetsburger Polder, Neßmerpolder, Westerpolder, Hampolder, Osterneßmersieler Polder und Kuchenbäckerpolder im Norden des Verbandsgebietes zuständig.[6][5] | |||
Das Verbandsgebiet der Deichacht Norden grenzt im Süden an das Verbandsgebiet der Deichacht Krummhörn und im Osten an das Verbandsgebiet der Deichacht Esens-Harlingerland. | |||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
Seit Beginn des Deichbaus in Ostfriesland um das Jahr 1000 war es Aufgabe der hinter der Deichlinie wohnenden Menschen, den Deich zu unterhalten. | Seit Beginn des Deichbaus in Ostfriesland um das Jahr 1000 war es Aufgabe der hinter der Deichlinie wohnenden Menschen, den Deich zu unterhalten. Im Gegenzug durften sie das dahinter liegende Land bestellen. Konnten der Anlieger den ihm zugewiesenen Deichabschnitt nicht mehr unterhalten, musste er gemäß [[Spatenrecht]] das Land aufgeben oder wurde zwangsenteignet. | ||
Im 19. J | |||
==Quellenverzeichnis== | ==Quellenverzeichnis== | ||
* | * [https://www.deichacht-norden.de/ Internetseite der Deichacht Norden], abgerufen am 23. Februar 2021 | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
Version vom 23. Februar 2021, 10:40 Uhr
Deichacht Norden | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Gründung | 1900 |
| Auflösung | - |
| Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Hauptsitz | Doornkaatlohne 19
26506 Norden |
Die Deichacht Norden ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Wartung und den Unterhalt der Deichlinien im Stadtgebiet zuständig. Sie wird gemeinsam mit dem Entwässerungsverband in Personalunion verwaltet.
Aufgabengebiet
Der Deichverband ist für ein rund 23.000 Hektar großes Gebiet im Landkreis Aurich in Ostfriesland zuständig. Dieses geschützte Gebiet, welches alle im Schutz der Hauptdeiche gelegenen Grundstücke bis zu einer Höhe von NN +5,00 m[4] inklusive der innerhalb dieses Gebietes liegenden höheren Bodenerhebungen umfasst, erstreckt sich über die Stadt Norden und die Gemeinden Osteel, Leezdorf, Großheide, Dornum, Hagermarsch, Hage, Lütetsburg, Halbemond und Berumbur.[5]
Die Hauptdeichlinie im Zuständigkeitsbereich der Deichacht Norden ist 32,5 Kilometer lang. Sie erstreckt sich vom Generalplankilometer 166,5 im Norden des Störtbeckerdeichs an der Leybucht bis zum Generalplankilometer 199,0 zwischen Neßmersiel und Dornumersiel.[6] Die Hauptdeichlinie ist in vier Abschnitte unterteilt.[5][7]
Neben der Hauptdeichlinie ist der Deichverband noch für eine zweite Deichlinie im Bereich der Polder Mandepolder, Lütetsburger Polder, Neßmerpolder, Westerpolder, Hampolder, Osterneßmersieler Polder und Kuchenbäckerpolder im Norden des Verbandsgebietes zuständig.[6][5]
Das Verbandsgebiet der Deichacht Norden grenzt im Süden an das Verbandsgebiet der Deichacht Krummhörn und im Osten an das Verbandsgebiet der Deichacht Esens-Harlingerland.
Geschichte
Seit Beginn des Deichbaus in Ostfriesland um das Jahr 1000 war es Aufgabe der hinter der Deichlinie wohnenden Menschen, den Deich zu unterhalten. Im Gegenzug durften sie das dahinter liegende Land bestellen. Konnten der Anlieger den ihm zugewiesenen Deichabschnitt nicht mehr unterhalten, musste er gemäß Spatenrecht das Land aufgeben oder wurde zwangsenteignet.
Im 19. J
Quellenverzeichnis
- Internetseite der Deichacht Norden, abgerufen am 23. Februar 2021