Ortsvorsteher: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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Mit der Eingemeindung der einst selbstständigen, nachfolgend genannten Gemeinden bzw. Orte nach Norden verloren diese auch das Amt des Bürgermeisters. Dessen Aufgaben und die des ehemaligen Gemeindedirektors wurden fortan vom städtischen Bürgermeister bzw. dem Stadtdirektor wahrgenommen. Alle ehemaligen Gemeinden haben seitdem einen Ortsvorsteher, der den Ort und seine Interessen beim Rat und der Verwaltung der Stadt Norden vertritt. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde [[Sandbauerschaft]], deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat.
Mit der Eingemeindung der einst selbstständigen, nachfolgend genannten Gemeinden bzw. Orte nach Norden verloren diese auch das Amt des Bürgermeisters. Dessen Aufgaben und die des ehemaligen Gemeindedirektors wurden fortan vom städtischen Bürgermeister bzw. dem Stadtdirektor wahrgenommen. Alle ehemaligen Gemeinden haben seitdem einen Ortsvorsteher, der den Ort und seine Interessen beim Rat und der Verwaltung der Stadt Norden vertritt. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde [[Sandbauerschaft]], deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat.
* [[Liste der Ortsvorsteher von Bargebur]]


* [[Liste der Ortsvorsteher von Leybuchtpolder]]
* [[Liste der Ortsvorsteher von Leybuchtpolder]]
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* [[Liste der Ortsvorsteher von Süderpolder]]
* [[Liste der Ortsvorsteher von Süderpolder]]
* [[Liste der Ortsvorsteher von Tidofeld]]


* [[Liste der Ortsvorsteher von Westermarsch I]]
* [[Liste der Ortsvorsteher von Westermarsch I]]


* [[Liste der Ortsvorsteher von Westermarsch II]]
* [[Liste der Ortsvorsteher von Westermarsch II]]

Version vom 23. Februar 2021, 10:02 Uhr

Mit der Eingemeindung der einst selbstständigen, nachfolgend genannten Gemeinden bzw. Orte nach Norden verloren diese auch das Amt des Bürgermeisters. Dessen Aufgaben und die des ehemaligen Gemeindedirektors wurden fortan vom städtischen Bürgermeister bzw. dem Stadtdirektor wahrgenommen. Alle ehemaligen Gemeinden haben seitdem einen Ortsvorsteher, der den Ort und seine Interessen beim Rat und der Verwaltung der Stadt Norden vertritt. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde Sandbauerschaft, deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat.