Hof Buschhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Hof Buschhaus''' (auch "(Addinggaster) Buschhaus" oder "Buschplatz" bzw. "Buschplaats" genannt) ist ein bis heute weitestgehend originalgetreu erhaltener Bauernhof in [[Süderneuland I]]. Es befindet sich hinter der [[Wurzeldeich|alten Deichlinie]] von 1558 in der Straße [[Wurzeldeich (Straße)|Wurzeldeich]]. Der heutige Hof wird erstmalig 1750 erwähnt.<ref>StAA, Rep. 237, Bd. 1353, S. 299</ref> | Der '''Hof Buschhaus''' (auch "(Addinggaster) Buschhaus" oder "Buschplatz" bzw. "Buschplaats" genannt) ist ein bis heute weitestgehend originalgetreu erhaltener Bauernhof in [[Süderneuland I]]. Es befindet sich hinter der [[Wurzeldeich|alten Deichlinie]] von 1558 in der Straße [[Wurzeldeich (Straße)|Wurzeldeich]]. Der heutige Hof wird erstmalig 1750 erwähnt.<ref>StAA, Rep. 237, Bd. 1353, S. 299</ref> | ||
In der amtlichen Statistik des Königreichs Hannover wird der Hof gleichzeitig als Ortschaft innerhalb von Süderneuland I geführt. Im Jahr 1848 sollen hier sieben Personen gewohnt haben.<ref>Statistisches Handbuch für das Königreich Hannover von 1848</ref> | |||
Die Besitzer dieses Hofes sind seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar. In alten Zeiten war der Besitzer dieses Hofes zur Deichaufsicht verpflichtet und musste Sträucher (Büsche) zur Deichsicherung vorrätig haben.<ref>Schreiber, Gretje (2011): Die Höfe in Süderneuland, 2. Folge, in: Heim und Herd vom 2. April 2011, S. 20</ref> In früheren Jahren war es üblich, dass die Anlieger eines Deiches für dessen Unterhalt aufkommen mussten, erst später ging diese Aufgabe auf die [[Deichacht]] über. Konnte jemand seiner Deichsicherungspflichten nicht mehr nachkommen, musste er seinen Hof an jemanden verkaufen ([[Spatenrecht|"Keen nich will dieken, de mutt wieken"]]). | Die Besitzer dieses Hofes sind seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar. In alten Zeiten war der Besitzer dieses Hofes zur Deichaufsicht verpflichtet und musste Sträucher (Büsche) zur Deichsicherung vorrätig haben.<ref>Schreiber, Gretje (2011): Die Höfe in Süderneuland, 2. Folge, in: Heim und Herd vom 2. April 2011, S. 20</ref> In früheren Jahren war es üblich, dass die Anlieger eines Deiches für dessen Unterhalt aufkommen mussten, erst später ging diese Aufgabe auf die [[Deichacht]] über. Konnte jemand seiner Deichsicherungspflichten nicht mehr nachkommen, musste er seinen Hof an jemanden verkaufen ([[Spatenrecht|"Keen nich will dieken, de mutt wieken"]]). | ||
Version vom 9. Februar 2021, 10:52 Uhr
Hof Buschhaus | ||||||||
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| {{#multimaps: | Title = Hof Buschhaus | Text = Gebäude in Süderneuland I | center = 53.56195809901981, 7.219158482303563 | circle = 53.56195809901981, 7.219158482303563 : 100 | zoom = 16 | width = 300px | height = 300px
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| Basisdaten | ||||||||
| Entstehungszeit | vor 1750 | |||||||
| Erbauer | unbekannt | |||||||
| Bauweise | Gulfhof | |||||||
| Erhaltungszustand | erhalten | |||||||
| Genaue Lage | Wurzeldeich 73
26506 Norden | |||||||
Der Hof Buschhaus (auch "(Addinggaster) Buschhaus" oder "Buschplatz" bzw. "Buschplaats" genannt) ist ein bis heute weitestgehend originalgetreu erhaltener Bauernhof in Süderneuland I. Es befindet sich hinter der alten Deichlinie von 1558 in der Straße Wurzeldeich. Der heutige Hof wird erstmalig 1750 erwähnt.[1]
In der amtlichen Statistik des Königreichs Hannover wird der Hof gleichzeitig als Ortschaft innerhalb von Süderneuland I geführt. Im Jahr 1848 sollen hier sieben Personen gewohnt haben.[2]
Die Besitzer dieses Hofes sind seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar. In alten Zeiten war der Besitzer dieses Hofes zur Deichaufsicht verpflichtet und musste Sträucher (Büsche) zur Deichsicherung vorrätig haben.[3] In früheren Jahren war es üblich, dass die Anlieger eines Deiches für dessen Unterhalt aufkommen mussten, erst später ging diese Aufgabe auf die Deichacht über. Konnte jemand seiner Deichsicherungspflichten nicht mehr nachkommen, musste er seinen Hof an jemanden verkaufen ("Keen nich will dieken, de mutt wieken").