Amtshauptmann: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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'''Amtshauptmann''' war ab 1814 der Titel des Vorstehers eines [[Amt Norden|Amtes]] im Köngreich Hannover, zu dem Ostfriesland seitdem gehörte.
'''Amtshauptmann''' war ab 1814 die Bezeichnung für den Vorstehers eines [[Amt Norden|Amtes]] im Königreich Hannover, zu dem Ostfriesland seitdem gehörte.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Seine Aufgaben sind in etwa mit denen eines heutigen [[Landrat|Landrats]] vergleichbar. Der Vorläufer war der [[Amtsverwalter]].


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==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Bürgermeister]]
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*[[Liste der Amtshauptmänner des Amtes Norden]]


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[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]
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Aktuelle Version vom 22. September 2021, 11:51 Uhr

Amtshauptmann war ab 1814 die Bezeichnung für den Vorstehers eines Amtes im Königreich Hannover, zu dem Ostfriesland seitdem gehörte.[1] Seine Aufgaben sind in etwa mit denen eines heutigen Landrats vergleichbar. Der Vorläufer war der Amtsverwalter.

Einzelnachweise

  1. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84

Siehe auch