Westermarscher 5. Rott: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.
 
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==Einzelnachweise==
<references/>
 
==Siehe auch==
*[[Westermarsch II#Verwaltung|Verwaltung von Westermarsch II]]
*[[Rotteinteilung der Westermarsch]]
 
[[Kategorie:Ortsteile von Westermarsch II]]
[[Kategorie:Westermarsch II]]

Aktuelle Version vom 20. Mai 2022, 22:28 Uhr

Westermarscher 5. Rott

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Basisdaten
Administrativer Stadtteil Westermarsch II
Ungefähre Lage unbekannt

Das 5. Westermarscher Rott war das fünfte Rott der Westermarsch. Zugleich war es das erste Rott der einst selbstständigen Gemeinde Westermarsch II. Alternative Bezeichnungen waren Nyelander das fünffte Rott (1618), Westermarscher 5. Rott (1650, 1672) und Witje Lammers Rott (1719).[1] Die genaue Lage des einstigen Rotts ist unklar.

Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete Westermarsch I, das fünfte bis neunte Rott Westermarsch II. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.

Im Jahr 1639 umfasste das Rott neun Herde und konnte somit gemeinsam mit dem 7. Rott als einziges Rott in Westermarsch II seine Herdzahl auch im Jahr 1794 aufrechterhalten.[2] Alle anderen büßten viele Herdstellen ein, die infolge von Seuchen und Misswirtschaft wüst fielen.

Einzelnachweise

  1. Beschreibung von Westermarsch II in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft
  2. Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 60

Siehe auch