Gemeinweide: Unterschied zwischen den Versionen
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Während die Gemeinweiden in den [[Marsch|Marschgebieten]] bereits im 12. oder 13. Jahrhundert in Privatbesitz übergingen, hielt sich ihre Form auf der [[Geest]] noch bis in das 19. Jahrhundert.<ref>Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 19</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 31. März 2022, 02:03 Uhr
Als Gemeinweide (auch: Gemeinheit) bezeichnet man gemeinschaftlich bewirtschaftete bzw. verwaltete Weiden. Sie wurden auch als Allmende bezeichnet. Der Begriff Mahn kommt vom altfriesischen Mande, welches wiederum Gemeinschaft bedeutet. Hiervon sind beispielsweise die Bezeichnungen Mahnland und Mandepolder abgeleitet. Neben einzelnen Bauernverbänden (Bauerschaften) oder Bewohnern, beispielsweise jene der Ekeler Gaste, die Ländereien kollektiv bewirtschafteten, haben auch die sogenannten vier Norder Traditionsgesellschaften (Theelacht, die Altenbürgerlande, die Leegemoorgesellschaft und die Westermarscher Buttergarferei) Gemeinweiden verpachtet oder selbst bewirtschaftet.
Während die Gemeinweiden in den Marschgebieten bereits im 12. oder 13. Jahrhundert in Privatbesitz übergingen, hielt sich ihre Form auf der Geest noch bis in das 19. Jahrhundert.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 19