Schulmeister
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Als Schulmeister bezeichnete man Lehrer an Dorfschulen oder niederen Schulen in den Städten (Volksschulen, Bürgerschulen). Eine förmliche Lehrbefähigung wurde lange nicht gefordert; meist genügten dem Schulpatron Lehrproben oder andere Eignungstests für eine Anstellung des Bewerbers.[1] Sie standen damit im Gegensatz zu den Lehrern, die damals wie heute grundsätzlich über eine akademische Vorbildung verfügen.
Oft war das seit dem Mittelalter belegbare Amt des Schulmeisters mit der Küsterstelle an der örtlichen Kirche verbunden oder mit der des Organisten.[1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Wikipedia-Artikel zum Schulmeister, abgerufen am 26. Oktober 2024