Drost
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Der Drost bzw. Vogt war seit dem späten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland (am Niederrhein, in Westfalen, in Ostfriesland), aber auch in Mecklenburg, Schleswig-Holstein und in den Niederlanden ein Beamter, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Bezeichnung Drost ist älter als der Vogt, beide Ämter sind jedoch in etwa mit denen der späteren Amtsverwalter vergleichbar. Oftmals wurde die Bezeichnung jedoch auch für den bzw. die jeweils amtierenden Bürgermeister verwendet.