Ausmiener
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Als Ausmiener (auch: Utmiener) wurden früher die öffentlich bestellten Auktionäre bzw. Vesteigerer bezeichnet. Der Begriff entstammt der friesischen Sprache (fries.: ītmīns) und bedeutet sinngemäß versteigern oder verdingen.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausmiener, abgerufen am 22. Oktober 2024