Ausmiener

Aus Norder Stadtgeschichte
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Ausmiener (auch: Utmiener) wurden früher die öffentlich bestellten Auktionäre bzw. Vesteigerer bezeichnet. Der Begriff entstammt der friesischen Sprache (fries.: ītmīns) und bedeutet sinngemäß versteigern oder verdingen.[1]

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausmiener, abgerufen am 22. Oktober 2024

Siehe auch