Schüttemeister
Die Schüttemeister waren aus den Reihen der Norder Bürgeschaft gewählte Vertreteter bei der städtischen Verwaltung. Gemeinsam mit dem Bürgermeister (nebst einem Stadtkämmerer) und dem Amtsverwalter standen sie an der Spitze der Stadt. Seit etwa 1540 gab es diese Bezeichnung für Personen, welche u.a. polizeiliche Funktionen erfüllten. Sie hatten in Städten Bürger im Waffenhandwerk zu unterrichten und den Wachdienst zu organisieren. Als Befehlshaber achtete sie darauf, dass die Bürger ihre Waffen in gutem Zustand hielten. Ihre Anzahl betrug in der Regel vier.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50