Johann Heinrich Lubinus

Aus Norder Stadtgeschichte
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Johann Heinrich Lubinus (* 1740 in Enger (Westfalen); † 1809 in Norden) gründete 1769 mit Justus Friedrich Steinbömer die Tabakmanufaktur Steinbömer & Lubinus, die zeitweise zu den größten Arbeitgebern der Stadt gehörte.

Leben

Lubinus entstammt einem alten Bauerngeschlecht aus dem Edewechter Raum bei Oldenburg, wo 1521 erstmals ein Eylert Lübben genannt wird. Die latinisierte Form Lubinius tauchte erstmals im späten 16. Jahrhundert auf.[1] Der Name wurde von der Familie vermutlich wegen ihrer höheren Bildung geändert. In früheren Jahren war es nicht unüblich, dass Gelehrte ihren Namen teilweise oder vollständig latinisierten. Im 18. Jahrhundert kam die Familie nach Norden, nachdem sie bereits in mehreren ostfriesischen Orten die Pastoren stellten.[1]

Mit dieser "Pastorentradition" brach Johann Heinrich Lubnius, als er 1769 mit Justus Friedrich Steinbömer, ebenfalls Pastorensohn, die Rauchtabakfabrik Steinbömer & Lubinus gründete. Zuvor absolvierte er von 1755 bis 1760 eine Lehre als Apotheker, wo er spezielle Kenntnisse über Tabak erwarb.[1] Anders als heute wurde Tabak damals noch eine heilende Wirkung zugeschrieben.

Begünstigt wurde die Firmengründung vor allem durch die auf Wirtschaftsförderung und Bevölkerungsvermehrung ausgerichtete Politik des preußischen Königs Friedrich dem Großen. Ostfriesland gehörte seit 1744 zum Königreich Preußen. Die Region war frei von dem preußischen Tabakmonopol, zudem verfügte Norden seit dem 14. Jahrhundert über einen florierenden Seehafen. Auch der Magistrat sprach sich für die Ansiedlung einer Tabakfabrik in der Stadt, da Tabak zumeist aus den Niederlanden importiert werden musste. Während Lubinius die kaufmännischen Geschicke leitete, konzentrierte sich Steinbömer auf den Bereich der Produktion. 1770 erwarben beide das Norder Bürgerrecht.[1] Nach heutigen Maßstäben mag es ungewöhnlich klingen, dass ein gebürtiger Norder sich diese Rechte erst erwerben muss, wo es heute doch selbstverständlich ist. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein war aber nicht jeder automatisch von Geburt an "Bürger". Vielmehr war dieser Status ein Privileg, das an gewisse Voraussetzungen gebunden war. Wichtigstes Kriterium waren das Vorhandensein von Hausbesitz und Eigentum in der Stadt.

Lubinius bekleidete neben seiner Unternehmenstätigkeit zahlreiche öffentliche Ehrenämter der Stadt und wurde 1793 sogar Theelachter. Er verwaltete die Ekeler und die Linteler Theele.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Schuh, Friedrich (1997): Ostfriesische Landschaft. Geschichte der Familie Lubinius, Aurich (Link)

Siehe auch