Magistrat

Aus Norder Stadtgeschichte
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Als Magistrat wurde - in Bezug auf die Stadt - ursprünglich das aus zwei Bürgermeistern bestehende Kollegium verstanden, das der Stadt vorstand.

Entstehung

Deutschlandweit standen Bürgermeister seit dem 13. Jahrhundert an der Spitze des Stadtrats, des Organs der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung. Im Mittelalter war neben der mittelhochdeutschen Amtsbezeichnung "burge(r)meister" das noch ältere lateinische "magister civium" in allgemeinem Gebrauch. Meist waren zwei Bürgermeister vorhanden, oft aber auch mehrere. Einer hatte den Vorsitz im Stadtrat und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die Polizeigewalt und oft auch die Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen.

Die ursprüngliche Unterordnung unter einen herrschaftlichen Vogt o.ä. wich in der Regel bald einem Nebeneinander. Die Bürgermeister wurden aus dem Kreis der Patrizier oder aus den Zünften vom Stadtherrn ernannt oder vom Stadtrat gewählt. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Wahl nach und nach zur Formsache. Die Bürgermeister waren nunmehr vom Stadtherrn ernannte Beamte (die Reichsstädte bildeten jedoch eine Ausnahme). Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister als Gemeindevorsteher wieder gewählt.

Siehe auch