Stadtrat
Stadtrat | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Gründung | unbekannt |
| Auflösung | - |
| Rechtsform | Politisches Organ |
| Hauptsitz | Am Markt 15
26506 Norden |
Der Rat der Stadt Norden ist das politische Kollegialorgan Nordens und die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Seine Mitglieder werden Ratsherren bzw. Ratsherrinnen oder Ratsfrauen genannt.
Aufgaben
Der Stadtrat ist keine Behörde im institutionellen Sinne, da die Stadt im ganzen eine solche ist. Er entscheidet über die Verwaltung der Stadt, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im Auftrage des Staates zuweist, betroffen sind und nicht der Bürgermeister zuständig ist. Der Stadtrat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Stadt über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Stadt beinhalten.
Der Stadtrat überwacht den Bürgermeister und die städtische Vverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Stadt obliegt dem Bürgermeister; Art und Ausmaß dieser Zuständigkeit legt der Stadtrat in der Geschäftsordnung fest. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Stadtrates aus. Die Beschlüsse sind keine Verwaltungsakte, sondern stellen eine interne Willensbildung dar. Eine Ausnahme hiervon bilden Beschlüsse, die keines Umsetzungsaktes bedürfen, zum Beispiel eine Straßenumbenennung.
Fraktionen
Seit der Kommunalwahl am 11. September 2016 besteht der Rat der Stadt Norden aus 34 Ratsfrauen und Ratsherren. Hinzu kommt der Bürgermeister, der kraft Gesetzes Mitglied des Rates ist.
Trivia
Während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2021 tagte der Stadtrat in der Sporthalle Wildbahn, um die pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstände einhalten zu können.
Einzelnachweise