Amt Norden
Das Amt Norden war ein Gemeindeverbund innerhalb der Landdrostei Aurich zu Zeiten der Zugehörigkeit Ostfrieslands zum Königreich Hannover und (später) dem Königreich Preußen.
Die damaligen Ämter sind vergleichbar mit den heutigen Landkreisen. Eine Landdrostei kann man sich als Vorläufer der Regierungsbezirke vorstellen. Der Landdrostei stand ein Drost vor, ein hoher Beamter, der den Landesherren vertrat. Diese Position kann in etwa mit den ehemaligen Regierungspräsidenten verglichen werden. Dem Drosten unterstanden mehrere Vogte, die die Amtsvogteien verwalteten. Diese Position ist vergleichbar mit den heutigen Landräten.
Das Amt Norden war geteilt in die erste Amtsvogtei Norden, bestehend aus den Untervogteien Juist und Osteel, und in die zweite Amtsvogtei Norden, die keine Untervogteien hatte und das Marschland westlich der Stadt Norden verwaltete.
An die einstigen Ämter erinnert heute nur noch wenig. Eines der bekanntesten Überbleibsel ist jedoch die Bezeichnung "Amtsgericht", dessen Begrifflichkeit zu dieser Zeit entstand.
Das Amt Norden bestand von 1823 bis 1885 und ging danach in den größeren Landkreis Norden auf.