Stadtgericht Norden
Stadtgericht Norden | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Gründung | 16. Jhdt. oder früher |
| Auflösung | 1. März 1827 |
| Rechtsform | Behörde |
| Hauptsitz | Am Markt 36
26506 Norden |
Das Stadtgericht war das für das Gebiet der Stadt Norden zuständige Gericht, während das Amtsgericht für das übliche Amt Norden zuständig war. Die Gerichtsbarkeit oblag einem der dazu beauftragten Bürgermeistern, aber auch der Landesherr hatte gerichtliche Befugnisse in der Stadt.[1]
Zum 1. März 1827 wurde diesen die Gerichtsbarkeit ab- und allein den Ämtern zuerkannt.[2] Nun waren die Amtsgerichte (daher der Name) für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden Stadtgerichte wurden aufgelöst.
Geschichte

Eine Art Straf- und Sühnewesen hat es in Norden naturgemäß schon immer gewesen, ein ordentliches Gericht spätestens seit dem 16. Jahrhundert, wie Ereignisse am Norder Hafen belegen. Noch bis in das späte 16. Jahrhundert, insbesondere auch wegen des Krieges zwischen den Niederlanden und Spanien, nutzten Freibeuter den Norder Hafen als Umschlagplatz für ihre Waren und Liegeplatz. Trotz gräflichen Verbotes wurde dies lange Zeit durch die Norder stillschweigend geduldet, die oftmals jedoch auch selbst durch erbeutete Waren profitierten.[3]
Erst als Freibeuter drei Frauen aus dem Groningerland nach Norden verschleppten, rottete sich ein wütender Mob zusammen und brachte die Frauen im Alten Rathaus in Sicherheit. Die Freibeuter planten daraufhin, das Gebäude zu stürmen, woraufhin die Norder zu den Waffen griffen und die Freibeuter vertrieben. Die beiden Kapitäne wurden vor das Stadtgericht gestellt und nach kurzer Haft hingerichtet.[4] Der amtierende Bürgermeister Bernhard von Münster wurde unter anderem wegen Kollaboration mit den Freibeutern aus seinem Amt entlassen.[3]
Sitz des Gerichtes wurde, ebenfalls spätestens im 16. Jahrhundert, das Alte Rathaus, wo zwei Mal wöchentlich die Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden. Da Gefängnisse (dieses existierte zeitweise im Obergeschoss des Treppenturmes, zeitweise neben der Theelkammer) damals wie heute erhebliche Geldmengen verschlungen, wurden Angeklagte nicht selten mit Anprangerung bestraft. In unmittelbarer Nähe (auf dem heutigen Arp-Schnitger-Platz) stand der Pranger, genannt Kaak, wo die Verurteilten Spott und Hohn der Passanten ausgesetzt waren und zudem nicht selten ausgepeitscht oder gebrandmarkt wurden. Andere Urteile neben den genannten war auch das Rädern des Verurteilten.[5] Auch die Todesstrafe wurde bis zur Abschaffung bei schweren Verbrechen verhängt. Hierfür gab es einen Galgen am Galgenberg und eine weitere Richtstätte auf dem sogenannten Eilandje. Der Hexerei verdächtige Personen wurden wohl am Hexenkolk der Wasserprobe unterzogen.
Einzelnachweise
- ↑ Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 15
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84
- ↑ 3,0 3,1 Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 49
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 47f.
- ↑ Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 14