Westermarscher 5. Rott
Westermarscher 5. Rott | |||||||
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| Basisdaten | |||||||
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| Administrativer Stadtteil | Westermarsch II | ||||||
| Ungefähre Lage | unbekannt | ||||||
Das 5. Westermarscher Rott war das fünfte Rott der Westermarsch. Zugleich war es das erste Rott der einst selbstständigen Gemeinde Westermarsch II. Alternative Bezeichnungen waren "Nyelander das fünffte Rott" (1618), "Westermarscher 5. Rott" (1650, 1672) und "Witje Lammers Rott" (1719).[1] Die genaue Lage des einstigen Rotts ist unklar.
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete Westermarsch I, das fünfte bis neunte Rott Westermarsch II. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.
Einzelnachweise
- ↑ Beschreibung von Westermarsch II in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft