Amtsverwalter

Aus Norder Stadtgeschichte
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Ein Amtsverwalter kümmerte sich ursprünglich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes (Finanzamt) und wurde daher oft auch Amtsrentverwalter (vgl. "Rentenamt") genannt. Er vertrat den - in der Regel adeligen - Amtmann. Das Amt ist vermutlich zu den Zeiten aufgekommen ist, als die Amtleute noch Adelige sein mussten mussten und sich mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten kümmerten. Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter Amtsverwalter oder Amtsverweser genannt.[1]

Vermutlich im 18. Jahrhunderte wandelte sich der Begriff. Nun trug der Vorsteher eines Amtes, dem Vorläufer der Landkreise diesen Titel. Damit war diese Position in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar.

Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem Hermann Wichmann Grems und Hayo Laurenz Damm.

Einzelnachweise

  1. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259

Siehe auch