Wester-Charlottenpolder-Grashaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Wester-Charlottenpolder-Grashaus''' war ein Hof, der nach der Eindeichung von 1678 auf dem [[Westermarscher Neuland|neu gewonnenen Land]] gebaut wurde. Er kam erst in den Besitz des Landesherrn, dem Fürstengeschlecht [[Cirksena]], fiel nach 1744 als königliche Domäne in preußischen Besitz und kam nach 1816 an das Königreich Hannover. Heute steht das Land im Eigentum des Landes Niedersachsen.<ref>[https://flurnamen-ostfriesland.de/flurnamenkarte Historische Flurnamensammlung] der Ostfriesischen Landschaft</ref> An der ehemaligen Hofstelle steht heute nur noch eine Lagerhalle. | Das '''Wester-Charlottenpolder-Grashaus''' war ein Hof, der nach der Eindeichung von 1678 auf dem [[Westermarscher Neuland|neu gewonnenen Land]] gebaut wurde. Er kam erst in den Besitz des Landesherrn, dem Fürstengeschlecht [[Cirksena]], fiel nach 1744 als königliche Domäne in preußischen Besitz und kam nach 1816 an das Königreich Hannover. Heute steht das Land im Eigentum des Landes Niedersachsen.<ref>[https://flurnamen-ostfriesland.de/flurnamenkarte Historische Flurnamensammlung] der Ostfriesischen Landschaft</ref> An der ehemaligen Hofstelle steht heute nur noch eine Lagerhalle. | ||
Als [[Grashaus]] bezeichnet man im Allgemeinen Bauernhöfe bzw. Güter, die sich weit abseits von anderen Gebäuden befinden, also bildlich "im Gras" erbaut werden. Oftmals standen diese Höfe im Eigentum eines Landesherren oder eines Klosters. Mehrere (ehemalige) Höfe im Stadtgebiet tragen diesen Namen | Als [[Grashaus]] bezeichnet man im Allgemeinen Bauernhöfe bzw. Güter, die sich weit abseits von anderen Gebäuden befinden, also bildlich "im Gras" erbaut werden. Oftmals standen diese Höfe im Eigentum eines Landesherren oder eines Klosters. Mehrere (ehemalige) Höfe im Stadtgebiet tragen diesen Namen. | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
Version vom 10. März 2021, 19:02 Uhr
Wester-Charlottenpolder-Grashaus | ||||||||
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| {{#multimaps: | Title = Wester-Charlottenpolder-Grashaus | Text = Gebäude in Westermarsch I | center = 53.55397052997212, 7.157944693109278 | circle = 53.55397052997212, 7.157944693109278 : 100 | zoom = 16 | width = 300px | height = 300px
}} | |
| Basisdaten | ||||||||
| Entstehungszeit | um 1678 | |||||||
| Erbauer | unbekannt | |||||||
| Bauweise | Gulfhof | |||||||
| Erhaltungszustand | abgebrochen | |||||||
| Genaue Lage | Am Alten Zollhaus 3
26506 Norden | |||||||
Das Wester-Charlottenpolder-Grashaus war ein Hof, der nach der Eindeichung von 1678 auf dem neu gewonnenen Land gebaut wurde. Er kam erst in den Besitz des Landesherrn, dem Fürstengeschlecht Cirksena, fiel nach 1744 als königliche Domäne in preußischen Besitz und kam nach 1816 an das Königreich Hannover. Heute steht das Land im Eigentum des Landes Niedersachsen.[1] An der ehemaligen Hofstelle steht heute nur noch eine Lagerhalle.
Als Grashaus bezeichnet man im Allgemeinen Bauernhöfe bzw. Güter, die sich weit abseits von anderen Gebäuden befinden, also bildlich "im Gras" erbaut werden. Oftmals standen diese Höfe im Eigentum eines Landesherren oder eines Klosters. Mehrere (ehemalige) Höfe im Stadtgebiet tragen diesen Namen.
Einzelnachweise
- ↑ Historische Flurnamensammlung der Ostfriesischen Landschaft