Zollamt: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 32: | Zeile 32: | ||
|} __NOTOC__ | |} __NOTOC__ | ||
Das '''Zollamt''' befindet sich an der [[Gartenstraße]] 30 in einem Gebäude aus der Zeit um 1937. Seinen Sitz hat es hier jedoch erst seit frühestens 1962, da sich das Norder Zollamt bis dahin noch im [[Altes Zollhaus|Alten Zollhaus]] befand.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 1300585.jpg)</ref> | Das '''Zollamt''' befindet sich an der [[Gartenstraße]] 30 in einem Gebäude aus der Zeit um 1937. Seinen Sitz hat es hier jedoch erst seit frühestens 1962, da sich das Norder Zollamt bis dahin noch im [[Altes Zollhaus|Alten Zollhaus]] befand.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 1300585.jpg)</ref> | ||
Das geregelte Zollwesen entstand in Norden, wie in ganz Ostfriesland, durch Verordnung vom 31. Mai 1674. Die ''Zoll-Ordnung'' legte unter anderem fest, dass an den Grenzübergängen und Seehäfen Zollstationen einzurichten wären, die von Pächtern besetzt werden. Der Pächter zahlte eine regelmäßige Gebühr an die Grafen und durfte dafür an den Grenzstationen eine Zollgebühr erheben.<ref>Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 98</ref> | |||
==Galerie== | ==Galerie== | ||
Version vom 6. April 2022, 14:56 Uhr
Zollamt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| {{#multimaps: | Title = Zollamt | Text = Gebäude in Norden | center = 53.59724557442209, 7.200690727509803 | circle = 53.59724557442209, 7.200690727509803 : 15 | zoom = 18 | width = 300px | height = 300px
}} | |
| Basisdaten | ||||||||
| Entstehungszeit | um 1937 | |||||||
| Erbauer | unbekannt | |||||||
| Bauweise | Ziegelsteinbau | |||||||
| Erhaltungszustand | erhalten | |||||||
| Genaue Lage | Gartenstraße 30
26506 Norden | |||||||
Das Zollamt befindet sich an der Gartenstraße 30 in einem Gebäude aus der Zeit um 1937. Seinen Sitz hat es hier jedoch erst seit frühestens 1962, da sich das Norder Zollamt bis dahin noch im Alten Zollhaus befand.[1]
Das geregelte Zollwesen entstand in Norden, wie in ganz Ostfriesland, durch Verordnung vom 31. Mai 1674. Die Zoll-Ordnung legte unter anderem fest, dass an den Grenzübergängen und Seehäfen Zollstationen einzurichten wären, die von Pächtern besetzt werden. Der Pächter zahlte eine regelmäßige Gebühr an die Grafen und durfte dafür an den Grenzstationen eine Zollgebühr erheben.[2]
Galerie
-
Gartenstraße 30 - Aufnahme vom 26. September 2021.