Hans Wilhelm Fronau: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Hans Wilhelm Fronau''' war von 1670 bis 1675 als Wachtmeister der Kommandant der [[Bürgerkompanie|Norder Bürgerkompanie]], die zur Unterstützung der [[Polizei Norden|Stadtgarde]] aufgestellt wurde und vor allem für die Nachtwache zuständig war. Er war der einzige (ehemalige) Berufssoldat in diesem Amt und diente vor seiner Zeit als Wachtmeister als Kapitänleutnant. Am 26. Oktober 1665 erwarb er das Norder Bürgerrecht.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | '''Hans Wilhelm Fronau''' war von 1670 bis 1675 als Wachtmeister der Kommandant der [[Bürgerkompanie|Norder Bürgerkompanie]], die zur Unterstützung der [[Polizei Norden|Stadtgarde]] aufgestellt wurde und vor allem für die Nachtwache zuständig war. Er war der einzige (ehemalige) Berufssoldat in diesem Amt und diente vor seiner Zeit als Wachtmeister als Kapitänleutnant. Am 26. Oktober 1665 erwarb er das [[Bürgerrecht|Norder Bürgerrecht]].<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
Aktuelle Version vom 4. Juni 2021, 11:28 Uhr
Hans Wilhelm Fronau war von 1670 bis 1675 als Wachtmeister der Kommandant der Norder Bürgerkompanie, die zur Unterstützung der Stadtgarde aufgestellt wurde und vor allem für die Nachtwache zuständig war. Er war der einzige (ehemalige) Berufssoldat in diesem Amt und diente vor seiner Zeit als Wachtmeister als Kapitänleutnant. Am 26. Oktober 1665 erwarb er das Norder Bürgerrecht.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57