Magistrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Deutschlandweit standen Bürgermeister seit dem 13. Jahrhundert an der Spitze des Stadtrats, des Organs der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung. Im Mittelalter war neben der mittelhochdeutschen Amtsbezeichnung "burge(r)meister" das noch ältere lateinische "magister civium" in allgemeinem Gebrauch. Meist waren zwei Bürgermeister vorhanden, oft aber auch mehrere. Einer hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen. | Deutschlandweit standen Bürgermeister seit dem 13. Jahrhundert an der Spitze des Stadtrats, des Organs der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung. Im Mittelalter war neben der mittelhochdeutschen Amtsbezeichnung "burge(r)meister" das noch ältere lateinische "magister civium" in allgemeinem Gebrauch. Meist waren zwei Bürgermeister vorhanden, oft aber auch mehrere. Einer hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen. Traditionell nahm ein Mitglied des Magistrats auch die Rolle eines Amtspatrons einer [[Zunft- und Gildewesen|Zunft]] ein.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 59</ref> | ||
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Version vom 26. Mai 2021, 16:19 Uhr
Als Magistrat wird bzw. wurde das aus den Bürgermeistern und dem Stadtrat bestehende Kollegium verstanden, das der Stadt vorstand.
Deutschlandweit standen Bürgermeister seit dem 13. Jahrhundert an der Spitze des Stadtrats, des Organs der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung. Im Mittelalter war neben der mittelhochdeutschen Amtsbezeichnung "burge(r)meister" das noch ältere lateinische "magister civium" in allgemeinem Gebrauch. Meist waren zwei Bürgermeister vorhanden, oft aber auch mehrere. Einer hatte den Vorsitz im Stadtrat und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die Polizeigewalt und oft auch die Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen. Traditionell nahm ein Mitglied des Magistrats auch die Rolle eines Amtspatrons einer Zunft ein.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 59