Westermarscher 2. Rott: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''2. Westermarscher Rott''' war das zweite [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Alternative Bezeichnungen waren "Westermarscher 2. Rott" (1719, 1672, 1650, 1634) und "Westermarsch, das ander Rott" (1618).<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_I.pdf Beschreibung von Westermarsch I] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Die genaue Lage ist nicht bekannt. | Das '''2. Westermarscher Rott''' war das zweite [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Alternative Bezeichnungen waren "Westermarscher 2. Rott" (1719, 1672, 1650, 1634) und "Westermarsch, das ander Rott" (1618) sowie "Reindt Siebens Rott" bzw. "Reyndt Siebens Rott" (1770).<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_I.pdf Beschreibung von Westermarsch I] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Die genaue Lage ist nicht bekannt. | ||
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze. | Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze. | ||
Aus Verwaltungsakten aus dem Jahr 1770 geht hervor, dass die Bewohner dieses Rotts, deren Kinder an der [[Alte Altendeichsschule|damaligen Altendeichsschule]] verpflichtet waren, zwei Gulden und einen Stüber an Schulgeld zahlen mussten.<ref>StAA, Rep. 139, 867</ref> | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
Version vom 16. April 2021, 15:20 Uhr
Westermarscher 2. Rott | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Basisdaten | |||||||
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| Administrativer Stadtteil | Westermarsch I | ||||||
| Ungefähre Lage | unbekannt | ||||||
Das 2. Westermarscher Rott war das zweite Rott der Westermarsch. Alternative Bezeichnungen waren "Westermarscher 2. Rott" (1719, 1672, 1650, 1634) und "Westermarsch, das ander Rott" (1618) sowie "Reindt Siebens Rott" bzw. "Reyndt Siebens Rott" (1770).[1] Die genaue Lage ist nicht bekannt.
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete Westermarsch I, das fünfte bis neunte Rott Westermarsch II. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.
Aus Verwaltungsakten aus dem Jahr 1770 geht hervor, dass die Bewohner dieses Rotts, deren Kinder an der damaligen Altendeichsschule verpflichtet waren, zwei Gulden und einen Stüber an Schulgeld zahlen mussten.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Beschreibung von Westermarsch I in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft
- ↑ StAA, Rep. 139, 867