Westermarscher 1. Rott: Unterschied zwischen den Versionen
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Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze. | Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze. | ||
Version vom 29. September 2021, 06:37 Uhr
Westermarscher 1. Rott | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Basisdaten | ||||||||
| {{#multimaps: | Title = Westermarscher 1. Rott | Text = Ungefähre Lage | center = 53.58265486306579, 7.168540783815699 | circle = 53.58265486306579, 7.168540783815699 :750 | zoom = 13 | width = 300px | height = 300px
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| Administrativer Stadtteil | Westermarsch I | |||||||
| Ungefähre Lage | beim Groß-
und Kleinlanghaus | |||||||
Das 1. Westermarscher Rott war das erste Rott der Westermarsch. Alternative Bezeichnungen waren Westermarsch Das erste Rott (1618), Westermarscher Newlander Rott (1650), Westermarscher Niew Lander Rott (1672) und Langhauser oder Westermarscher 1. Rott (1719).[1]
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete Westermarsch I, das fünfte bis neunte Rott Westermarsch II. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.
Einzelnachweise
- ↑ Beschreibung von Westermarsch I in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft