Kommerzienrat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
'''Kommerzienrat''' ist ein Ehrentitel, der bis 1919 an herausragende Persönlichkeiten der Wirtschaft verliehen wurde. Die Ehrung erfolgte erst, jedoch keineswegs automatisch, nach erheblichen Stiftungen für das Gemeinwohl.
'''Kommerzienrat''' ist ein Ehrentitel, der bis 1919 an herausragende Persönlichkeiten der Wirtschaft verliehen wurde. Die Ehrung erfolgte erst, jedoch keineswegs automatisch, nach erheblichen Stiftungen für das Gemeinwohl.


Die nächsthöhere Stufe, der Geheime Kommerzienrat führte gar zur Hoffähigkeit, was bedeutet, dass dem Geehrten und seiner Familie der Zugang zum gesellschaftlichen Leben am Fürstenhof gewährt wurde. Die Abschaffung des Titels beruhte auf der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919, die in Artikel 109 Absatz 4 bestimmte: "Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen." Trotzdem wurde der Titel von den einzelstaatlichen Regierungen in teilweise erheblichem Umfang weiter verliehen (so in Bayern allein in den Jahren 1920 bis 1925 in 318 Fällen) und insgesamt bis 1928.<ref>[Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Reichsverfassung], verwahrt im Bundesarchiv</ref>
Die nächsthöhere Stufe, der Geheime Kommerzienrat führte gar zur Hoffähigkeit, was bedeutet, dass dem Geehrten und seiner Familie der Zugang zum gesellschaftlichen Leben am Fürstenhof gewährt wurde. Die Abschaffung des Titels beruhte auf der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919, die in Artikel 109 Absatz 4 bestimmte: "Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen." Trotzdem wurde der Titel von den einzelstaatlichen Regierungen in teilweise erheblichem Umfang weiter verliehen (so in Bayern allein in den Jahren 1920 bis 1925 in 318 Fällen) und insgesamt bis 1928.<ref>[https://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1011/lut/lut1p/kap1_2/para2_14.html Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Reichsverfassung], verwahrt im Bundesarchiv</ref>


In Bezug auf die Stadt Norden sind diese Titel vor allem mit der Familie [[Doornkaat]] verbunden, die mehrere Titelträger hervorgebracht hat.
In Bezug auf die Stadt Norden sind diese Titel vor allem mit der Familie [[Doornkaat]] verbunden, die mehrere Titelträger hervorgebracht hat.

Version vom 22. März 2021, 15:35 Uhr

Kommerzienrat ist ein Ehrentitel, der bis 1919 an herausragende Persönlichkeiten der Wirtschaft verliehen wurde. Die Ehrung erfolgte erst, jedoch keineswegs automatisch, nach erheblichen Stiftungen für das Gemeinwohl.

Die nächsthöhere Stufe, der Geheime Kommerzienrat führte gar zur Hoffähigkeit, was bedeutet, dass dem Geehrten und seiner Familie der Zugang zum gesellschaftlichen Leben am Fürstenhof gewährt wurde. Die Abschaffung des Titels beruhte auf der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919, die in Artikel 109 Absatz 4 bestimmte: "Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen." Trotzdem wurde der Titel von den einzelstaatlichen Regierungen in teilweise erheblichem Umfang weiter verliehen (so in Bayern allein in den Jahren 1920 bis 1925 in 318 Fällen) und insgesamt bis 1928.[1]

In Bezug auf die Stadt Norden sind diese Titel vor allem mit der Familie Doornkaat verbunden, die mehrere Titelträger hervorgebracht hat.

Einzelnachweise