Johann Carstens: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Johann Carstens''' war vom 1. Mai 1833 bis 1857 Eigentümer des [[Weinhaus|Weinhauses]]. Er gehörte der [[Bürgerwehr|Norder Bürgerwehr]] an und gestattete dieser daher, ihre Zusammenkünfte in seiner Gastwirtschaft abzuhalten.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 13</ref> | '''Johann Carstens''' war vom 1. Mai 1833 bis 1857 Eigentümer des [[Weinhaus|Weinhauses]]. Er gehörte der [[Bürgerwehr|Norder Bürgerwehr]] an und gestattete dieser daher, ihre Zusammenkünfte in seiner Gastwirtschaft abzuhalten.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 13</ref> | ||
In der Zeit um 1855 war er zudem [[Ratsherr]] und Eigentümer der [[Ziegelei (Vierzig Diemat)|Ziegelei]] in [[Vierzig Diemat]].<ref>Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 192</ref> | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
Version vom 8. April 2022, 19:56 Uhr
Johann Carstens war vom 1. Mai 1833 bis 1857 Eigentümer des Weinhauses. Er gehörte der Norder Bürgerwehr an und gestattete dieser daher, ihre Zusammenkünfte in seiner Gastwirtschaft abzuhalten.[1]
In der Zeit um 1855 war er zudem Ratsherr und Eigentümer der Ziegelei in Vierzig Diemat.[2]